Zulieferer vermutete Betrug

Zoff um Solariums-Creme bringt Handwerker vor Gericht

23.6.2021, 11:29 Uhr

Die Übersicht zumindest nicht behalten, hatte aber wohl auch die Staatsanwaltschaft in Nürnberg. Deshalb wurde das Verfahren eingestellt.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe im Wissen um seine Zahlungsunfähigkeit Waren bestellt und dann nicht bezahlt. Das erhärtete sich nicht. Denn der erste Eindruck, bei ihm würde deutlich mehr Geld an Ausgaben abfließen, als an Einnahmen rein kommt, bestätigte sich nicht, wenn alle Konten unter die Lupe genommen werden.

Undichte Creme-Tuben erhalten

Vor Gericht gebracht hatte ihn eine Zulieferfirma, die den Handwerker mit Material versorgen sollte, das er für den Betrieb eines Solariums braucht. Doch die Creme-Tuben seien undicht gewesen, bemängelte der Angeklagte und die Ampullen mit einem Mittel gegen Hautalterung, den Bratapfeleffekt bei Solarium-Enthusiasten, nur unzureichend gefüllt gewesen.

Deswegen habe er die Ware beanstandet und zunächst die Begleichung der vollen Rechnungssumme verweigert. Zum Beweis hatte er einige Exemplare des fehlerhaften Materials mitgebracht.

Es habe sehr lang gedauert, bis die Lieferfirma auf seine Beschwerde reagiert und eine Reduzierung des Preises angeboten habe. Das, fand Richter Rainer Würth, sei durch die Unterlagen belegt.

Einnahmen aus eigenem Solarium und als Angestellter

Ebenso wie die Einnahmen aus dem Solarium und einer Beschäftigung als Angestellter. Deshalb gingen Würth und Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam nicht von einer Betrugsabsicht aus, zumal die Rechnungen inzwischen bezahlt sind.

Damit war der Punkt erreicht, das Verfahren durch eine Einstellung zu verkürzen. Als Auflage muss der 55-Jährige 500 Euro bezahlen. Das erledigte sein Anwalt Jan Limmer noch im Gerichtsgebäude.

Der Handwerksmeister klagte, dass ihm frühere Betrugsverfahren – das letzte war vor neun Jahren anhängig - heute noch schadeten. Mit ihm werde bei Komplikationen erst gar nicht geredet, sondern ihm werde mit der Drohung, vor Gericht zu gehen, gleich die Pistole auf die Brust gesetzt.