Rainer Winkler fühlt sich falsch verstanden

"Es ist ungerecht": Jetzt äußert sich der "Drachenlord" zu seinem Urteil

22.10.2021, 11:38 Uhr
Der "Drachenlord" vor Prozessbeginn am Strafjustizzentrum.

© Daniel Karmann/dpa, NNZ Der "Drachenlord" vor Prozessbeginn am Strafjustizzentrum.

Wegen Tätlichkeiten und Beleidigungen gegenüber seinen Hatern und der Polizei muss der "Drachenlord" zwei Jahre in Haft. Winkler ist bereits wegen Körperverletzung und Beleidigung mehrfach vorbestraft, auch steht er unter laufender Bewährung. Doch er hat sich nicht bewährt und blieb in der Bewährungszeit nicht straffrei - daher sah das Amtsgericht gar keine andere Möglichkeit, als eine Freiheitsstrafe, ohne sie zur Bewährung auszusetzen - zu verhängen. Einen Tag nach dem Prozess äußert sich Rainer Winkler (32) selbst auf Youtube zu dem Urteil und der bevorstehenden Haftstrafe.

"Verhandlung und meine Meinung" ist der Titel des knapp 15-minütigen Clips. Darin sagt er: "Das Urteil hat mich nicht überrascht. Es ist ungerecht, meiner Meinung nach, weil ich mich verteidige - nichts anderes."

Er halte die Entscheidung des Gerichts für falsch. Immerhin sei er es, der unter psychischem Druck stehe und von seinen Hatern permanent körperlich, verbal und psychisch angegriffen werde. Deshalb verstehe er nicht, warum er als Angeklagter vor Gericht stehe. Schließlich habe er sich nur gegen seine Hater zur Wehr gesetzt, die auf sein Grundstück eingedrungen waren und ihn beleidigt haben. "Ich sehe nicht ein, mich einsperren zu lassen, nur weil ich mich verteidige. Es ist sehr frustrierend, wenn man nicht weiß, wie man sich verteidigen soll. Was genau soll ich machen?", beschreibt er seine Lage in dem Video. "Was passiert ist, ist scheiße", gibt er zu und erklärt: "Ich habe halt keine andere Möglichkeit, mich zu verteidigen."

Die Sozialstunden seiner vorangegangenen Bewährungsstrafe hätte er nach eigener Aussage nicht ableisten können, weil ihn niemand eingestellt habe. "Ich wollte das machen. Ich würde es immer noch machen", beteuert er. Fakt ist, dass es der Justiz schwer fällt, bereits früher gegen ihn verhängte Strafen, etwa Arbeitsstunden, auch durchzusetzen. Keine Einrichtung will, dass er die staatlich verordneten Sozialstunden bei ihr ableistet, man fürchtet den "medialen Aufruhr", einen möglichen Ansturm der Hater, erklärte Winklers Bewährungshelfer. Sein Vorschlag klang fast verzweifelt: Rainer Winkler könnte im Rahmen der Sozialstunden den Hof des Amtsgerichts kehren. Auch an dem geforderten Anti-Aggressions-Training nimmt Winkler nicht teil, angeblich könne er sich die Fahrten nach Nürnberg nicht leisten.

Daher nun das Urteil ohne Bewährung. Wie es danach weitergeht und ob das Gericht mit dem Urteil das "Drachengame" wirklich beendet hat, bleibt abzuwarten. Sein Leben will Rainer Winkler trotz der Haftstrafe komplett umkrempeln. Auch auf Anraten seines Bewährungshelfers habe er sein Haus in Altschauerberg (Lkr. Neustadt/Aisch-Bad Windsheim) verkauft. Er kündigt an, dass er "ein komplett neues Leben führen werde" und seine Youtube-Aktivitäten einschränken wolle. "Seit ich das Haus verkauft habe, sehe ich dem Ganzen entspannter entgegen. Das habe ich auch dem Gericht gesagt", erklärt er in dem Video.

Einen Nervenzusammenbruch hätte er bei der Verkündung des Urteils übrigens nicht gehabt, sagt er, nachdem es darum Gerüchte gab. Er sei einfach nur müde gewesen, weil er rund 30 Stunden nicht geschlafen habe.

Rechtskräftig ist das Urteil des Amtsgerichts noch nicht. Das Gericht hat seine gezeigte Einsicht und Reue als Pluspunkt für ihn gewertet. Doch mit seinem aktuellen Video lässt Winkler abermals Zweifel an dieser gerade erst gezeigten Reue aufkommen und schadet sich damit letztlich selbst. Denn gegen das Urteil des Amtsgerichts sieht der Instanzenzug die Möglichkeit der Berufung zum Landgericht Nürnberg-Fürth vor. Zu diesem Rechtsmittel kann Rainer Winkler selbst greifen und dafür kämpfen, dass der Vollzug der verhängten Freiheitsstrafe doch noch zur Bewährung ausgesetzt wird. Jedoch kann auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen - und die Anklägerin forderte bereits im Amtsgericht zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Für Rainer Winkler könnte der Aufenthalt in der JVA also noch länger werden.

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