Strafprozess

Mord an dreifacher Mutter in Bad Windsheim: Heute wird das Urteil gegen den Ex-Mann erwartet

Ulrike Löw

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9.12.2022, 05:49 Uhr
Am 28. November 2021, waren Kriminalbeamte, Beamte eines Unterstützungskommandos und Seelsorger vor Ort. Ein Jahr später, am 9. Dezember 2022, wird das Urteil erwartet.

© NEWS5 / Weddig Am 28. November 2021, waren Kriminalbeamte, Beamte eines Unterstützungskommandos und Seelsorger vor Ort. Ein Jahr später, am 9. Dezember 2022, wird das Urteil erwartet.

Seit 22. November 2022 wird im Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelt, für den 9. Dezember 2022 sind die Plädoyers von Oberstaatsanwalt Roland Fleury und Nebenklagevertreter Benjamin Schmitt geplant und der Verteidiger Patrick Schmidt und Marc-Oliver Sandner.

In sechs Tagen Beweisaufnahme wurden in der Schwurgerichtskammer Verwandte, Bekannte und Nachbarn der getöteten Eliz und des Angeklagten Talha A. (Namen aus Gründen des Operschutzes geändert) als Zeugen gehört, befragt wurden Rechtsmediziner Peter Betz und Psychiater Dr. Dieter Härtl.

Reiht man all ihre Aussagen wie kleine Mosaiksteine aneinander, könnte das Bild in der Gesamtschau den Titel "Besondere Schwere der Schuld tragen": Diesen rechtlichen Hinweis hat Markus Bader, Vorsitzender Richter der Schwurgerichtskammer, erteilt - und wenn die drei Berufsrichter und zwei Schöffen in ihrem Urteil dazu kommen, wird Talha A. sehr lange ins Gefängnis müssen.


Hier können Sie die Ereignisse der vergangenen Prozesstage nachlesen:


A. hatte während der Hauptverhaltung seinen 43. Geburtstag, rein rechnerisch könnte es bis zu seinem 67. Lebensjahr dauern, bis er wieder eine freier Mann ist: die lebenslange Freiheitstrafe ist die härteste Strafe - verurteilt ein Gericht einen erwachsenen und voll schuldfähigen Angeklagten wegen Mordes, kann es grundsätzlich keine andere Strafe verhängen. Dies bedeutet, dass ein als Mörder verurteilter Strafgefangener frühestens nach 15 Jahren entlassen werden kann, die Reststrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Auch ein Mörder soll eine Perspektive zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft gegeben werden.

Anders, wenn im Schuldspruch die besonders schwere Schuld des Talha A. ausgesprochen wird. Wie lange A. dann de facto in Haft bleiben muss, liegt in der Gewalt der Strafvollstreckungskammer - in Bayern erhöht sich die Haftdauer im Durchschnitt auf 24 Jahre.

Talha A. hat das Tötungsdelikt zugegeben, jedoch behauptet, seine Ex-Frau sei ihm in einem Gerangel unglücklich ins Messer gefallen. Er hofft auf eine mildere Strafe wegen Totschlags. Doch seine Erklärung wurde schon aufgrund des Verletzungsbildes von dem Rechtsmediziner als nicht glaubhaft bewertet. Die zahlreichen Stiche und Schnitte in der Kehle der Frau waren von ungeheurer Wucht und mit einem Versehen nicht zu erklären.

Täter und Opfer gehören zur türkischem Gemeinschaft von Bad Windsheim - dass Talha A. sie schlägt, wussten in dem Ort sehr viele Menschen. Wäre das Verbrechen zu verhindern gewesen?

Welche schockierenden Details der Tat ein Rechtsmediziner vor Gericht schildert, lesen Sie im Hintergrundartikel bei NN.de.