Betrieb der Schulen und Kitas diese Woche noch "regulär"
24.2.2021, 19:23 UhrAus diesem Grund plant der Landkreis die zur Verfügung stehende Karenzzeit zur Feststellung der Inzidenzwertüberschreitung mit der Folge auszuschöpfen, dass eine Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen frühestens ab kommenden Montag, 1. März, relevant ist.
"Das Einsetzen bestimmter strengerer infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen ist abhängig vom Überschreiten des Wertest von 100 beim sogenannten Inzidenzwert, der die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen angibt. Maßgeblich ist hierbei der Wert der beim Robert-Koch-Institut veröffentlicht wird. Der Landkreis liegt hier für heute ganz genau bei einem Inzidenzwert von 100,0, was heißt, dass es für heute noch zu keiner Überschreitung gekommen ist", stellt Pressesprecher Bastian Kallert fest. Dies habe zur Folge, dass der Landkreis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Feststellung zum Einsetzen schärferer infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen treffen müsse.
Keinerlei Spielraum mehr
Für Donnerstag, 25. Februar, gelten somit die bekannten Regelungen wie in den letzten Tagen. Das Erreichen des Wertes von 100,0 zeige deutlich, dass keinerlei Spielraum mehr bestehe und akut eine rechtsfolgenwirksame Überschreitung des Inzidenzwertes drohe. Dann träten "klare staatliche Vorgaben in Kraft", so Kallert in einer Pressemitteilung. Hinsichtlich der nächtlichen Ausgangssperre, die von 22 bis 5 bestünde, sei ein Überschreiten des Inzidenzwertes durch das Landratsamt umgehend am selben Tag festzustellen. Die Maßnahme der nächtlichen Ausgangssperre trete dann unmittelbar am darauffolgenden Tag um Mitternacht in Kraft. Das bedeutet, dass eine nächtliche Ausgangssperre bei entsprechender Inzidenzwertüberschreitung im Landkreis frühestens am kommenden Freitag, 26. Februar, in Kraft treten würde.
Hinsichtlich des Präsenzunterrichtes an Schulen und des eingeschränkten Regelbetriebes in Kindertageseinrichtungen wird dem Landratsamt für die Feststellung der Inzidenzwertüberschreitung eine Karenzzeit von einem Tag eingeräumt. Das heißt, dass die Feststellung der Inzidenzwertüberschreitung erst am darauffolgenden Tag nach der Überschreitung erfolgen kann. Die Schließung der Schulen, somit der Wechsel größtenteils in den Distanzunterricht, und Kindertageseinrichtungen, was zum Wechseln vom eingeschränkten Regelbetrieb zur Notbetreuung führt, tritt erst am folgenden Tag nach der Feststellung durch das Landratsamt in Kraft.
Dieses meldet "zum derzeitigen Stand insgesamt 2714 labordiagnostisch bestätigte Coronavirus-Fälle". 173 davon sind aktive Fälle, die Infizierten "in häuslicher Absonderung". 71 Menschen sind im Landkreis im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.
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