10. April 1965: Verkehrssünder: "Wir sind Unschuldsengel“

10.4.2015, 07:00 Uhr
10. April 1965: Verkehrssünder:

© Stauber

Ein Hupkonzert klingt zwei Streifenbeamten des Polizeireviers 2 so unmusikalisch in den Ohren, daß sie unangenehm berührt den Ursprung dieses Geräusches suchen: sie stehen vor einer Autoschlange. Etwa 15 Kraftfahrer drücken ihren Zorn lautstark durch die Phon ihrer Personenwagen aus, weil einparkendes Sportwägelchen an einer Baustelle die Straße versperrt. Ausgerechnet dort, wo ausschließlich für ein Auto Platz ist. Vom Fahrer ist weit und breit nichts zu sehen. Nur eine riesige Bulldogge glotzt statt ihres Herrchens durch die Windschutzscheibe.

Als sich Beamten dem Auto nähern, keucht ihnen ein Mann mit Kanister entgegen, der Besitzer des störenden Automobils. „Nur net hudeln, nur net hudeln!“, schreit er, öffnet die Kühlerhaube seines Wagens und gießt sorgfältig Benzin in den leeren Tank. „Vorsicht“, sagt der Mann warnend, als er plötzlich die zwei Polizisten an seiner Seite bemerkt, „sonst schütt´ ich den Treibstoff aus“.

10. April 1965: Verkehrssünder:

© Stauber

Mit der penetranten Ruhe des Autobesitzers ist es nach dem Tanken aus. Die Streifenbeamten haben sich den Mann vorgeknöpft. „Sie können ihr Auto doch nicht einfach in einer Engstelle . . .“. – „Doch, doch!“, unterbricht der Gerügte: „Meinem Wagen ist der Sprit ausgegangen“. – „Dann hätten Sie ihn wegschieben müssen“. – „Ich habe einen Leistenbruch und darf mich nicht anstrengen“. – „Warum ließen Sie sich nicht helfen?“ – „Ich wollte niemanden zur Last fallen“. – „Ihr Fahrzeug hätten Sie zumindest unversperrt lassen sollen, dann wäre es sicher von anderen Kraftfahrern weggeschoben worden“. – „Das geht nicht, mein Hund beißt“.

Und mit einer bissigen Bemerkung verabschiedet sich der „gewaschene“ Kraftfahrer von den zwei Ordnungshütern. Sie hatten ihn wegen Behinderung des Kraftfahrzeugverkehrs angezeigt. „Außerdem lassen wir uns doch nicht auf den Arm nehmen“, sagen die Beamten.

Die Schutzpolizei hat sich eine Reihe von Notlügen der Parksünder notiert: „Ich entlade meinen Wagen und kann ihn dabei doch nicht in meine Westentasche stecken, nur weil hier Halteverbot ist. Verstehen Sie das!“ – „Herr Wachtmeister, ich bin zwar der Fahrer, wie Sie sehen, aber meine Frau ist schuld daran, daß ich hier gehalten habe. Sie wollte einkaufen und nicht so weit gehen. Verlangen Sie von ihr die Strafe. Mein Biergeld gebe ich ihnen nicht. Das ist mir wichtig!“

Sprachliche Abenteuer

Eine andere Ausflucht: „Sorry, I don´t understand you. I´m Englishman.“ (Tut mir leid, ich verstehe Sie nicht, ich bin Engländer.) Das Englisch kam dem Streifenbeamten spanisch vor. Oberamtmann Ostertag berichtet schmunzelnd von dem trockenen Humor des jungen Polizisten, der sich den – Bundespersonalausweis – des „englischen“ Verkehrssünders angesehen hatte. Der „Schupo“ sagte: „What a pity for you (wie schade für Sie), geben´s mir sofort zwei Mark oder ich zeig´ Sie wegen falschen Parkens an.“

10. April 1965: Verkehrssünder:

© Stauber

Mit einem besonders „geistreichen“ Einfall wollte ein Autobesitzer einen „Schupo“ bluffen. Der Mann hatte seinen Personenwagen vor eine Hofausfahrt gestellt und somit den Weg versperrt. Die Polizei wurde gerufen. Als Entschuldigung gab der Fahrer an, er kenne den Hauseigentümer und wisse, daß dieser vor einigen Wochen noch kein Fahrzeug hatte. Ihm sei nun unbekannt gewesen, daß sich sein Nachbar in der Zwischenzeit ein Auto zugelegt hatte. Der Beamte sah aus Großmut von einer Strafe ab, weil der Mann um Milde bat.

Auf das Verständnis der Polizei dürfen sich dagegen Sünder gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht verlassen. Auf sie haben es die „Blauröck“ besonders abgesehen, weil sie nicht nur sich selbst, sondern auch und vor allem andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Überrascht und manchmal sogar ärgerlich sind die Beamten, wenn sie dann die vorgesetzten „Entschuldigungen“ schlucken sollen. „Da tischt man uns mitunter dicke Brocken auf.“

Auch wenn die Beamten hin und wieder menschliches Verstehen für die Schnellfahrer haben, sie drücken es in ihrer Strafe aus dienstlichen Gründen nicht aus. So etwa dem Kraftfahrer gegenüber, der mit 65 Stundenkilometer durch die Innenstadt gefahren war: „Ich habe meine Schwiegermutter im Auto und möchte sie auf dem schnellsten Weg wieder los werden“. Der Polizist gab daraufhin lediglich den Rat: „Zahlen´s schnell fünf Mark und fahren´s dann langsam weiter.“ Und als Tip von Mann zu Mann schlug der Beamte dem Eiligen einen kürzeren Weg vor. Die Polizei, Dein Freund und Helfer!“

Anpassungsschwierigkeiten und Ignoranz

Eine gebührenpflichtige Verwarnung von fünf Mark hatte ein anderer Autofahrer schon einkalkuliert, als er absichtlich zu schnell auf einer Stoppstrecke gefahren war. Er erzählte den verdutzten Polizeibeamten: Ich habe bemerkt, daß Sie die Geschwindigkeit stoppen. Deshalb habe ich gewendet und bin nochmals die Strecke abgefahren. Ich wollte meinen Tachometer von Ihnen überprüfen lassen. Eine Werkstätte hätte dafür bestimmt zehn oder 15 Mark verlangt. Hier haben Sie fünf“.

Das völlig neue Fahrgefühl gab ein anderer Kraftfahrer als Entschuldigung für seine Raserei an. Er sei von einem Kleinwagen auf eine große Limousine umgestiegen. „Jetzt komm´ ich mit der Geschwindigkeit noch nicht so zurecht.“

Auch an Stoppschildern und Ampeln stoßen die Kraftfahrer „gerne“ mit dem Gesetz zusammen. Sie erleiden dabei zumeist Bruch, denn die Polizei fährt mit schweren Geschützen auf. Sie will den gefährdeten Fußgängern Sicherheit geben. Besonders an Zebrastreifen wachen die Beamten mit Argusaugen. Ausreden ziehen hier auf keinen Fall. Die „Blauröcke“ zücken den Bleistift, wenn sie hören: „Es war kein Verkehr, darum hielt ich nicht an“ – „Ich hab´ gemeint, daß ich bei Gelb noch über die Kreuzung komme“ – „Am Zebrastreifen stand nur ein Mann. Er gab kein Zeichen, daß er die Fahrbahn überqueren wollte“ – „Ich bin ortsfremd und wußte nicht, daß hier ein Fußgängerüberweg ist“ – „Ich sah zwar zwei Frauen, dachte aber, sie würden sich noch länger unterhalten und nicht über die Straße gehen“.

Die originellste Antwort gab ein Konditormeister, der mit seiner süßen Fracht durch die Stadt gefahren war und bei „Rot“ eine Kreuzung überquert hatte. „Stellen Sie sich meine Torten vor, wenn ich vor der Ampel plötzlich scharf gebremst hätte.“ Der Meister versuchte zwar, die finsteren Mienen der Ordnungshüter damit aufzuhellen, daß er ihnen eine Leckerei anbot, doch umsonst: die Beamten reagierten sauer auf die süße Vorführung. Eine Anzeige war fällig.

Mit der bierseligen Stimmung von zwei Kraftfahrern waren die Polizisten aus verständlichen Gründen nicht einverstanden. Auch die Ausreden der beiden wollten sie nicht akzeptieren. Der eine sagte: „Ich bin Bauarbeiter und verwalte die Bierkasse. Deshalb kann ich viel vertragen. Erst mit 25 oder 30 Halben bin ich betrunken.“ Der zweite verteidigte sich: „Ich bin in echt bayerischer Verfassung, hick!“ Der Beamte soll laut Emil Ostertag bei „Fahne“ gegrüßt und laut „Zu Befehl, Herr Bajuvator“! gesagt haben. Dann wurde der Durstige aufs Trockene gesetzt: zur Ausnüchterung in die Zelle.

Gute Manieren sind wichtig

Der Phantasie, der Schlagfertigkeit oder der Einfalt sind keine Grenzen gesetzt, wenn Verkehrssünder versuchen, Polizisten zu belügen. „Wer überzeugend genug schwindelt, hat die Chance, ungeschoren davonzukommen“, geben die Beamten zu. „Lügen sollen ja schließlich geistreiche Einfälle sein.“

Wer dagegen den Ordnungshütern mit Grobheiten kommt, wer seine gute Kinderstube vergißt, der hat nichts zu lachen. „Dann vergessen auch wir unsere Toleranz.“ Unhöfliche Redewendungen, Beschimpfungen und Drohungen sind die Beamten gewöhnt: „Sie wollen wohl ein Sternchen mehr bekommen?“ – „Sie leben von meinen Steuern, merken Sie sich das!“ – „Ihr habt wohl nichts anderes zu tun, als anständigen Bürgern das Geld abzunehmen!“ – „Sie haben einen dreckigen Beruf“ – „Ach was, zeigen Sie mich doch an, Sie, Sie . . .“ – „Warten Sie nur, bis die Russen kommen!“ – „Ich kenne den Herrn Polizeipräsidenten persönlich, bei dem werde ich mich über Sie beschweren.“ – Ein älterer Kraftfahrer: „Ich bin schon Auto gefahren, als Sie noch in den Windeln lagen. Sie können mir nichts vormachen.“

„So geht’s uns“, sagt Oberamtmann Emil Ostertag. „Grün und blau würden wir sein, wenn wir alle Lügen und Frechheiten der Kraftfahrer verdauen müßten.“ Aber die Beamten haben einen gesunden Menschenverstand und wissen die augenblickliche Aufregung vieler motorisierter Zeitgenossen zu berücksichtigen. Deshalb legen die Uniformierten auch nicht jedes Wort auf die Goldwaage. „Sonst müßten wir viele Anzeigen wegen Beleidigung und Irreführung erstatten.“ Das aber wird nicht getan. Ein Zeichen also, daß die kleinen Schwindeleien erkannt und gewertet werden.

Verwandte Themen


Keine Kommentare