10. Oktober 1969: Neues Land erworben

10.10.2019, 07:00 Uhr
10. Oktober 1969: Neues Land erworben

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Als gestern der Schlußpunkt unter die mehrere Monate dauernden Verhandlungen gesetzt wurde, hatten sich neben den Oberhäuptern von Nürnberg und Fischbach auch die Fraktionsvorsitzenden aus Nürnberg, Kreistagsmitglieder, Gemeinderäte aus Fischbach und last not least der Landrat mit seinem Stellvertreter im Pellerschloß eingefunden. Bürgerrneister Peter Höffkes (Fischbach) sprach von fairen, aber hart geführten Verhandlungen, in deren Verlauf jeder versucht habe, „sein Süppchen zu kochen – aber nicht auf Kosten des anderen“. Schließlich dankte er seinen Verhandlungspartnern.

Oberbürgermeister Dr. Andreas Urschlechter schilderte noch einmal Sinn und Zweck dieser Eingemeindung, mit der nicht zuletzt auch Fischbach einige Probleme werde lösen können. Zunächst können beide Parteien im Gebiet des Moorenbrunner Feldes die endgültige Bebauung der nunmehr begradigten Grundstücksflächen in die Wege leiten.

Außerdem werden alte Diskussions-Themen wie der Sportplatz an der Stadtgrenze und die Zugehörigkeit der Gaststätte Diana zur Gemeinde Fischbach endgültig geregelt. Außerdem werden die Stadt Nürnberg und die Gemeinde Fischbach innerhalb der ausmärkischen Forstbezirke Forsthof, Zerzabelshof und Laufamholz eine gemeinsame Grenze haben.

Im einzelnen werden nach Nürnberg eingemeindet der ausmärkische Forstbezirk Zerzabelshof mit etwa 660 ha, aus dem Forstbezirk Forsthof weitere 307, aus dem ebenfalls ausmärkischen Forstbezirk Laufamholz nochmals zehn Hektar und eine Teilfläche der Gemeinde Fischbach mit 5,35 ha. Neben dem direkten Zuschuß in Höhe von 500 000 DM zum Ausbau des Straßentunnels bei Altenfurt unter der Eisenbahnlinie Nürnberg – Regensburg, erhält Fischbach von Nürnberg etwa 14,30 Hektar des Stadtgebietes übereignet. Die bereits beschlossene Umgemeindung der weiteren Teilflächen aus dem Bereich des Landkreises in die Gemeinde Fischbach erfolgt unmittelbar durch Vereinbarung zwischen beiden Parteien. Allerdings verpflichtet sich die Stadt Nürnberg, eine Entschädigung an den Landkreis für die dadurch künftig entgehende Kreisumlage zu zalen: 500 000 DM.

Weitere 800 000 DM der Stadt Nürnberg sollen, wie eingangs schon erwähnt, dem Landkreis eine weitere Ausgestaltung der Naherholungsgebiete im Kreis Nürnberg ermöglichen.

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