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22. Juni 1971: Dämme gegen die Autoflut in der City

22.6.2021, 07:00 Uhr
22. Juni 1971: Dämme gegen die Autoflut in der City

© NN

Er nahm damit Stellung zu der etwas trocken anmutenden „Vollzugsanweisung zu Artikel 62 ff der bayerischen Bauordnung über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen.“ Dabei geht es – wie berichtet – um die Frage, ob Bauherren in der Innenstadt zugemutet werden kann, zu den geplanten Gebäuden aufwendige Garagenbauten zu errichten.

Da es letztlich um ein Problem geht, das alle deutschen Großstädte betrifft und das sorgfältiger Überlegung bedarf, erbat sich der Bauausschuß Bedenkzeit. Erst in 14 Tagen, wenn die aufgeworfenen Fragen ausführlich in den Rathausfraktionen besprochen sind, wollen sich die Stadträte der Entscheidung stellen.

Was Görls Vorstellungen über den künftigen innerstädtischen Verkehr angeht, so ist eine entsprechende Studie zum Jahresende zu erwarten. Er schilderte aber in groben Zügen, was ihm und seinen Mitarbeitern dabei vorschwebt und welche Folgerungen sich daraus für die Stellplatz- und Garagenverpflichtung ergeben: Weil die Erschließung des Geschäftszentrums allein durch öffentliche Verkehrsmittel (Omnibus, Straßenbahn und in späterer Zeit die U-Bahn) die Innenstadt in ihrer Bedeutung eher zurücksetzen als fördern könnte, bleibt der Kraftfahrzeugverkehr zwar aufrechterhalten, aber man darf ihn nicht ins Uferlose wuchern lassen.

Der Baureferent schlägt dabei ein besonderes System vor, um die Autoflut einzudämmen und den Verkehr zu lenken. Vom inneren Ring um die Stadtmauer führen in die Altstadt Straßenschleifen, an denen keine großen, ebenen Parkflächen, wohl aber Parkhäuser liegen. Diese zentralen Bauten sollen dadurch mitfinanziert werden, daß Ablösungsbeträge verwendet werden, die aus der Stellplatz- und Garagenverpflichtung auch von den Randgebieten eingenommen werden. „Schließlich kann man die Stadt nicht zerstückeln, man muß sie als Ganzes betrachten“, meinte Görl dazu.

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