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26. Oktober 1971: Die Pressefreiheit stand im Mittelpunkt

26.10.2021, 07:00 Uhr
26. Oktober 1971: Die Pressefreiheit stand im Mittelpunkt

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In seinem Rechenschaftsbericht warnte der Vorsitzende der IG Druck, Leonhard Mahlein, vor dem Versuch, "egoistische privatwirtschaftliche Interessen höher zu bewerten als die von Tausenden von Arbeitnehmern".

Der Hauptvorstand legte außerdem eine umfassende Dokumentation "Tendenzschutz und Pressekonzentration" vor, mit der die IG Druck offensichtlich letzten Einfluß auf die abschließenden Beratungen über die Betriebsverfassungsnovelle nehmen will, die Mitte November im Bundestag verabschiedet wird.

Wie in dem alten Betriebsverfassungsgesetz will die Bundesregierang auch hier in Unternehmen mit weltanschaulichen Tendenzen – das sind Kirchen, Parteien, Gewerkschaften oder Zeitungen – keine Mitbestimmung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten und keine Vertretung der Belegschaft in den Aufsichtsorganen zulassen.

Die IG Druck vertritt dagegen die Auffassung, daß eine Tendenz in Presseorganen durch Mitbestimmungsrechte nicht beeinflußbar sei. Auch stellt nach ihrer Auffassung ein Betriebsrat mit vollen Rechten keine Gefahr für die Pressefreiheit dar.

Außerdem befürwortet die Industriegewerkschaft nachdrücklich Redaktionsstatute zur Regelung der publizistischen Mitbestimmung in Zeitungen und Zeitschriften.

Leonhard Mahlein übte auf dem Nürnberger Gewerkschaftstag ferner harte Kritik an der konzertierten Aktion. Er bezeichnete sie als "autoritär und in der gegenwärtigen Form überflüssig".

Hier würden von der Bundesregierung konkrete Lohnerhöhungssätze vorgelegt, bei deren Festsetzung weder Parlament noch soziale Gruppen mitbestimmen könnten, die jedoch einen entscheidenden Einfluß auf die Öffentlichkeit und die Tarifverhandlungen ausübten.

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