Ab 2013 sind Rauchmelder Pflicht

1.1.2013, 07:00 Uhr
Ab 2013 sind Rauchmelder Pflicht

© Torsten Silz/dapd

„Wir marschieren nicht in die Wohnungen und kontrollieren.“ Daniel Ulrich, Chef der Nürnberger Bauordnungsbehörde, beruhigt alle, die genau das fürchten. Denn die batteriegetriebenen Lebensretter müssen zwar ab sofort in Schlaf- und Kinderzimmern sowie im Flur an der Decke hängen. Doch die Übergangsfrist reicht bis 2017. Erst dann ist ein Bußgeld fällig, wenn der Melder immer noch fehlt.

Zwei Drittel sterben nachts

Jahrelang haben die bayerischen Feuerwehren vehement eine Rauchmelderpflicht gefordert. Doch die CSU im Landtag setzte lieber auf die Einsicht der Menschen. Als eines der letzten Bundesländer hat der Freistaat jetzt im April dieses Jahres die Rauchmelderpflicht in die Bayerische Bauordnung integriert.

Dabei, so der Behördenchef, sterben zwei Drittel aller Opfer von Bränden nachts. Doch nur ein Drittel der Feuer in Privatwohnungen bricht nachts aus. Schuld ist das Riechorgan der Schlafenden, das keinen Alarm schlägt, bis es zu spät ist. Wer dann hustend aufwacht und zuvor auch nur zwei Minuten lang hochgiftigen Rauch eingeatmet hat, wird bewusstlos und schwebt in akuter Erstickungsgefahr. Überlebende eines Wohnungsbrandes leiden oft unter massiven Langzeitschäden.

Zwischen 3,20 Euro und über 80 Euro für über Funk vernetzte Luxusversionen kosten die kreisrunden Geräte. Daniel Ulrich hat sich soeben in einem Nürnberger Baumarkt einen Überblick verschafft und empfiehlt, auf das VDS-Prüfzeichen zu achten. Im aktuellen Test-Heft der Stiftung Warentest hat freilich nur jeder zweite Rauchmelder wirklich gut abgeschnitten. Mal machten die Batterien zu schnell schlapp, mal war die Handhabung zu kompliziert.

Laute Warnung

Mit mindestens 85 Dezibel lautem Piepsen, so Daniel Ulrich, sollte ein Rauchmelder die Menschen im Notfall aus dem Schlaf reißen. Zum Vergleich: Flugzeuglärm erreicht etwa 130 Dezibel. Wer ein paar Jahre Ruhe haben und keine Batterien wechseln will, der sei mit Langzeitbatterie-Meldern gut beraten. Ulrich selbst hat längst drei Geräte in seinem Haus installiert. „Klar, die Dinger melden natürlich immer nachts um drei, dass die Batterie leer ist, und piepsen dann fürchterlich“, lacht er.

Dass Vermieter auf die neue Rauchmelderpflicht schnell reagieren, hofft man in der Bauordnungsbehörde. Jeder Richter werde im Schadensfall nach dem Rauchmelder fragen, heißt es dort. Ulrich: „Eigentümer sind gut beraten, schnell zu reagieren.“

Mehr Infos unter: www.rauchmelder-lebensretter.de
 

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