Abstand halten! Neue Verkehrsordnung soll Radler besser schützen

10.1.2020, 06:00 Uhr
Das Leben als Radfahrer im innerstädtischen Verkehr kann bisweilen gefährlich sein.

© Daniel Karmann, dpa Das Leben als Radfahrer im innerstädtischen Verkehr kann bisweilen gefährlich sein.

Denn die Vorlage muss erst noch den Bundesrat passieren. Schwimmnudeln halten Kinder, die sich im Wasser noch nicht sicher bewegen können, oben. Das ist ihr originärer Zweck. Solche bunten Hilfsmittel aus Polyethylenschaum fürs Schwimmtraining klemmen auch Radfahrer immer wieder mal in den Gepäckträger, um das Mitschwimmen im Straßenverkehr sicherer zu machen. Zumal manche Zeitgenossen in Kraftfahrzeugen oft gefährlich nahe vorbeibrausen. Die Nudel soll auf den einzuhaltenden Abstand hinweisen. Doch klar definiert ist dieser noch nicht. Mit der geplanten Novellierung der StVO soll sich das ändern. Dann gilt generell ein Abstand von 1,5 Metern innerorts und zwei Metern außerhalb der Ortschaften. "Doch wie will man das messen?", fragt sich Rainer Nachtigall, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Bayern. "Das stelle ich mir in der Praxis schwierig vor", sagt er.


Neue Straßenverkehrsordnung: Das könnte sich bald ändern


An diesem Punkt sind die Kommunen gefordert. Manche Schutzstreifen für Radfahrer auf den Straßen sind laut Nachtigall, der für die CSU auch im Nürnberger Stadtrat sitzt, nicht einmal zwei Meter breit. Beispielsweise auf der stark befahrenen Welserstraße. Für die SPD ist klar: An dieser Stelle könne man auf den Mittelstreifen verzichten, der die Fahrbahn in einer Richtung in zwei Spuren für Kraftfahrer aufteilt. Für Radler würde so mehr Raum entstehen. So argumentiert jedenfalls Thorsten Brehm, verkehrspolitischer Sprecher der Sozialdemokraten im Stadtrat. Dagegen stemmt sich aber die Nürnberger CSU. "Solche Eingriffe am Ring oder in der Münchener Straße lehnen wir ab. Das würde zu mehr Staus führen", erklärt Andreas Krieglstein, verkehrspolitischer Sprecher der Union.

"Wir haben ein Vollzugsdefizit"

Mit Blick auf das Verhalten mancher Verkehrsteilnehmer beim Parken oder Anhalten ihrer Fahrzeuge und den geplanten schärferen Sanktionen, ziehen CSU, SPD und Grüne aber an einem Strang. Lässt jemand unter den neuen Vorzeichen sein Auto auf einem Radweg stehen, droht eine Verwarnung in Höhe von 70 Euro (derzeit noch 30 Euro). Außerdem – und das ist neu – kassiert der Verkehrssünder noch einen Punkt in Flensburg. "Wenn jemand da anhält, ist das immer besonders ärgerlich und es gefährdet Radler", so Thorsten Brehm. Er wünscht sich hier ein "stärkeres Einbringen der Polizei" und erwähnt, dass derzeit wenigstens das Personal bei der kommunalen Verkehrsüberwachung aufgestockt wird.

In dasselbe Horn stößt Achim Mletzko, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Stadtrat: "Wir haben da ein Vollzugsdefizit." Geht es um schärfere Sanktionen beim Halten in zweiter Reihe oder auf dem Schutzstreifen für Radler, sind seiner Ansicht nach die Leidtragenden die Lieferdienste. "Diese Leute müssen täglich mehrere Drahtseilakte hinlegen. Sie klingeln drei- oder viermal, ehe jemand aufmacht, der ein Paket annehmen kann. Und der wohnt auch noch im vierten Stock. Da sind schnell mal zehn Minuten zusammen."

Höhere Bußgelder finden Zuspruch

Mlezko plädiert für die Einrichtung von Sonderparkflächen, die ausschließlich Lieferdienste für die Zeit ihrer Dienstleistung nutzen können – ohne den Bußgeldbescheid oder den Punkt in Flensburg im Nacken, der sie einem Entzug der Fahrerlaubnis näherbringen würde. Die vorgesehene Anpassung im Bußgeldkatalog begrüßt auch Markus Hübner, Leiter der Kommunalen Verkehrsüberwachung. "Es ist notwendig, Bußgelder maßvoll zu erhöhen. Die Sätze, die seit langer Zeit für ganz Deutschland gelten, sind im Vergleich zu anderen europäischen Ländern zu niedrig", sagt er auf Anfrage. Seiner Einschätzung nach werde der gewünschte Erziehungseffekt bei Verkehrssündern so nicht erreicht.

Das sieht auch Andreas Kriegelstein von der CSU so: "Mit den aktuellen Sätzen für Falschparker, die sich zwischen zehn und 15 Euro bewegen, muss sich ein Autofahrer keine großen Gedanken machen." Die Erhöhung und vor allem der Punkt in Flensburg haben aber eine disziplinarische Wirkung, davon ist der Verkehrsexperte überzeugt. Als "Unsinn" wertet sein Stadtratskollege Mletzko allerdings eine Neuerung, die auch mit dem Gesetz kommen soll: Bus-Sonderfahrstreifen, die ausschließlich Linienbusse befahren, sollen künftig für Kraftfahrzeuge frei sein, in denen mindestens drei Personen sitzen. "Der ÖPNV hat Priorität, die Busspur darf nicht vollgestopft werden. Der Linienbus braucht eine eigene freie Spur."

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