Ärger in Nürnberg: Falschparker stellen E-Ladesäulen zu

16.5.2018, 05:09 Uhr
Ärger in Nürnberg: Falschparker stellen E-Ladesäulen zu

© Michael Matejka

Der Akku ist fast leer, nur noch wenige Kilometer läuft der Motor des Elektromobils. In Nürnberg ist die Zahl der öffentlichen Ladestationen noch überschaubar — Ende 2017 waren es 13, im laufenden Frühjahr stocken die Stadt und der kommunale Energieversorger N-Ergie auf 25 Standorte auf. Bleibt die Hoffnung, dass die nächste Ladestation frei ist. Doch die Enttäuschung ist groß, wenn ein anderes Fahrzeug Strom zapft. Die Enttäuschung schlägt aber in Wut um, wenn jemand seinen Wagen mit Verbrennungsmotor dort illegal parkt.

Abschleppen? Fehlanzeige. In Bayern darf nur die Polizei falsch geparkte Fahrzeuge abschleppen lassen, nicht die Kommune. Und es wird auch nur dann abgeschleppt, wenn ein Kfz eine Feuerwehrzufahrt versperrt oder unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz steht — und da auch nicht immer. In anderen Bundesländern dürfen auch Städte und Gemeinden durchgreifen und kostenpflichtig ab schleppen lassen. Wer seinen Verbrenner etwa in Hamburg oder Dortmund auf einen Ladestandort stellt, muss damit rechnen, dass der da später nicht mehr steht.

"Dann schauen wir, ob das Fahrzeug ein Kabel hat"

Doch ohne Folgen für Falschparker bleibt es auch in Bayern nicht. Die Polizei hat im vergangenen Jahr in Nürnberg 47 Verwarnungen ausgeschrieben, weil herkömmliche Kraftfahrzeuge Stellplätze mit Ladesäulen blockiert hatten. Nicht nur die Polizei hat diese Parksünder im Blick, auch der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (KVÜ) verteilt die Knöllchen. "Wir schauen uns erst einmal an, was für ein Fahrzeug das ist. Nicht immer lässt sich sofort erkennen, ob es sich um einen Verbrenner oder um ein E-Mobil handelt", sagt KVÜ-Chef Markus Hübner. Hilfreich sei in solchen Fällen das Kennzeichen. Nach dem 2015 verabschiedeten Elektromobilitätsgesetz wurden spezielle Autokennzeichen eingeführt, an deren Ende ein "E" steht. Analog zum "H" (Historisch) für Oldtimer.

"Da kommen wir aber nicht immer weiter, weil das uneinheitlich ist und nicht jedes E-Mobil ein 'E‘ im Nummernschild hat. Dann schauen wir, ob das Fahrzeug ein Kabel hat", so Hübner. Ein E-Mobil darf in der Regel drei Stunden lang auf einem Ladeplatz stehen. Und das muss über eine Parkscheibe erkennbar sein. Ist die Zeit überschritten, gibt‘s ein Knöllchen, sofern das ein Verkehrsüberwacher entdeckt. Kostenpunkt: zehn Euro. Nach weiteren drei Stunden er höht sich die Verwarnung auf 20 Euro."Bei Verbrennern fällt die Verwarnung von zehn Euro sofort an."

Doch Hübner macht keinen Hehl daraus, dass der Betrag keine große Abschreckung darstellt. "Das ist ein Trauerspiel", sagt er. Maßgebend ist der bundesweit gültige Bußgeldkatalog. Der gibt den Kostenrahmen vor. 35 Euro darf die Verwarnung nicht überschreiten

Unsere Karte zeigt bereits bestehende und geplante Ladesäulen in Nürnberg. Sollten Sie die Karte nicht sehen, klicken Sie hier.

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