Atelierstreit: Gütliche Einigung wohl ausgeschlossen

20.4.2021, 14:18 Uhr
Der Nürnberger Künstler Günter Schmidt-Klör soll seine Atelierräume auf der Kaiserburg räumen. 

© Eduard Weigert Der Nürnberger Künstler Günter Schmidt-Klör soll seine Atelierräume auf der Kaiserburg räumen. 

Zuletzt hatten sich noch einmal Unterstützer des 75-Jährigen mit einer Petition und einem eindringlichen Appell an die Stadt und die Katholische Stadtkirche eingeschaltet, um dem Maler den Verbleib zu ermöglichen. Denn die von ihm weitgehend selbst ausgebauten und künstlerisch gestalteten Räume seien Teil seines Lebenswerks. Doch die Vermittlungsbemühungen waren offenkundig zum Scheitern verurteilt.

Und das legt die Katholische Stadtkirche im Namen der Kirchenstiftung Unsere Liebe Frau vor allem dem Künstler selbst zur Last. Zur Erinnerung: Der Freistaat als Eigentümer der Burg hat die Nutzung der Kapelle und der angrenzenden Räume im Jahr 1970 der Kirche überlassen, diese schloss mit Schmidt-Klör 1986 einen Untermietvertrag. Über 30 Jahre lief, soweit erkennbar, alles glatt. Wobei die Kirche einräumt, dass durch Wechsel in der Verwaltung zum Beispiel das Ausbleiben von Zahlungen lange unbemerkt blieb.

Zum Ausgangspunkt für die Zuspitzung der Probleme wurde ein Wasserschaden im Frühjahr 2018. Der sei - wie die Kirche in einer ausführlichen Stellungnahme darlegt - von den Atelierräumen ausgegangen und habe auch die Burgkapelle "massiv beschädigt". Die Trocknungsarbeiten hätten sich bis 2019 erstreckt; wegen der feuchten Wände und Böden sei der - zum Beispiel für Hochzeiten und Taufen gern genutzte - Sakralraum monatelang nicht oder nur mit großen Einschränkungen nutzbar gewesen.

Mietzahlungen schuldig geblieben

Den Schaden veranschlagt die Kirchenstiftung auf rund 50.000 Euro. Bei alledem habe "der Untermieter keinen Kontakt zur Kirchenstiftung aufgenommen", lautet ein weiterer Vorwurf. Daraus wie aus nicht beglichenen Mietzahlungen schloss die Kirchenstiftung auf eine "Unzuverlässigkeit" Schmidt-Klörs und stützte darauf eine ordentliche Kündigung. "Um ihm entgegenzukommen, wurde auf eine fristlose Kündigung verzichtet", ergänzt Elke Pilkenroth, die Sprecherin der Stadtkirche.

Da der Künstler allerdings nicht reagierte, folgte eine Räumungsklage, der erst das Amts-, dann im vergangenen Sommer das Landgericht stattgab. Leider sei er "bei den zentralen Punkten (...) bis heute eine Antwort schuldig geblieben", bedauert die Kirche. Im übrigen verwahrt sie sich nachdrücklich gegen "einseitige und äußerst markige" Darstellungen des Malers, habe selbst aber das rechtliche Verfahren abwarten wollen. Und noch in jüngster Zeit sei man Schmidt-Klör, etwa durch mehrfache Fristverlängerungen, "so entgegengekommen wie kaum ein anderer Vermieter in so einer Rechtslage", betont Pilkenroth weiter.

In einer Stellungnahme verwahrt sich Schmidt-Klör allerdings energisch gegen die Anschuldigungen: "Weder die mir zugeordneten Angaben zur Schadenshöhe noch die Unterlassung von Kontaktbemühungen entsprechen der Wahrheit.“ Juristische Untersuchungen (durch die Versicherung) hätten keine ihn belasteten Umstände ergeben. Der ganze Vorgang beginne langsam, „die Grenze der Rufschädigung“ zu überschreiten. Auch sei die Behauptung nicht zutreffend, er habe keine Versuche unternommen, Kontakt aufzunehmen. Im Gegenteil seien sämtliche Versuche, mit Pfarrer Bolowich ins Gespräch zu kommen, erfolglos geblieben. Gerade dieser Punkt, in dem Aussage gegen Aussage, wird sich von außen schwer klären lassen. 

"Direkt anmieten"

Ganz neu ist die Erfahrung eines unfreiwilligen Atelierverlustes für Schmidt-Klör nicht: Bereits 2009 hatte er eine Werkstatt im Anwesen der wbg am Nordostbahnhof aufgeben müssen - letztlich vor allem weil die Miete zu hoch geworden war. Auch das hatte damals ein öffentliches Echo gefunden. Ebenso der Umgang der Jugendherberge mit einem seiner Wandgemälde bei der Generalsanierung vor ein paar Jahren - ein Vorgehen, gegen das er heftig protestierte.

Parallel zur Stadtkirche meldeten sich aber auch noch einmal Unterstützer des Künstlers zu Wort: "Wenn die Stadt schon händeringend nach Räumlichkeiten für ihre Kulturschaffenden sucht, böte es sich doch an, diesen herrlich ausgebauten Turm vom bayerischen Staat direkt anzumieten", regt ein Leser aus der Werderau an. Und der frühere IG Metall-Bevollmächtigte Gerd Lobodda zeigt sich enttäuscht, dass auch bekannte Persönlichkeiten wie Kulturbürgermeisterin Julia Lehner oder der Autor Klaus Schamberger nichts erreichen konnten. Alle Gesprächswünsche seien abgeblockt worden; in der Räumungsklage und dem Setzen von Ultimaten wittert er pures Machtgebaren. Die "mietrechtliche Verantwortung" für die Atelierräume gehöre in die Hände der Stadt Nürnberg.

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