Azubis missbraucht? Altstadt-Konditor bald vor Gericht

13.11.2019, 05:32 Uhr

Die Verhandlung vor der Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth findet am 19. Dezember statt, so Justizsprecher Friedrich Weitner auf Anfrage der Lokalredaktion. Zu weiteren Details wollte sich der Sprecher nicht äußern.

Nach Informationen der Nürnberger Zeitung soll der 32 Jahre alte Konditor über einen längeren Zeitraum hinweg minderjährige Auszubildende begrapscht haben. Missbrauch von Schutzbefohlenen nennt das der Gesetzgeber, geregelt in Paragraf 174 im Strafgesetzbuch. Ausbildern, Betreuern oder Arbeitgebern sind (auch freiwillige) sexuelle Kontakte mit Minderjährigen untersagt, weil diese in einer Zwangslage sind und in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Chef stehen. Ebenfalls im Raum steht der Tatvorwurf der Vergewaltigung. Das Opfer: eine erwachsene Frau, der der Konditor gegen ihren Willen einen Finger eingeführt haben soll.

Sender nahm die Show aus dem Netz

Wie berichtet, hatten die Vorwürfe gegen den 32-Jährigen im Frühjahr für Aufsehen gesorgt. Der Konditor hatte bei der TV-Kochshow "Das perfekte Dinner" mitgemacht und die Sendung gewonnen. Als Kunden gratulieren wollten und auch die Presse im Laden nachfragte, bezweifelte seine Mutter, dass er die Sendung im Fernsehen verfolgte. Er weile im Urlaub, erklärte die Seniorchefin damals.

Kurz darauf kam heraus, dass die Abwesenheit wohl eher weniger mit einem entspannten Urlaub als mit einem Aufenthalt hinter schwedischen Gardinen zu tun hat. Der Konditor saß damals in Untersuchungshaft. Der Sender nahm als Reaktion auf die Vorwürfe die Aufzeichnung der Show aus dem Netz. Fünf Wochen später wurde der 32-Jährige auf freien Fuß gesetzt.

Schwere Vorwürfe

Die Untersuchungshaft soll die Durchführung eines Strafverfahrens sichern, ist jedoch nicht als Strafe als solche zu sehen. Vielmehr ist sie ein Mittel, wenn ansonsten die Gefahr besteht, dass ein Beschuldigter flüchten würde oder seine Taten zu vertuschen versucht, indem er etwa auf unlautere Weise probiert, auf Zeugen einzuwirken. Ob den bekannten Innenstadt-Konditor tatsächlich eine Schuld trifft, muss ein Gericht entscheiden. Bis dahin gilt für ihn die Unschuldsvermutung.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft ihm sexuelle Übergriffe in zwei Fällen, Vergewaltigung in zwei Fällen und sexuelle Nötigung mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und sexuelle Belästigung in 50 Fällen vor. Vor der Jugendkammer wird der Fall deshalb verhandelt, weil einige der Geschädigten zur Tatzeit der dem Konditor vorgeworfenen Straftaten noch minderjährig waren. Die Kammer verhandelt daher als Jugendschutzkammer.