Bei Demo vor dem Bamf: Papierflieger landet vor dem Amtsgericht

13.12.2019, 21:07 Uhr

Wir berichteten unter anderem über lange Wartezeiten bei Behörden und Personalmangel bei der Justiz. In der vergangenen Woche nun verhandelte eine Amtsrichterin gegen eine 23-Jährige, die in einem öffentlichen Park ein Bier getrunken und Polizisten bei einer Personenkontrolle ihre Ausweispapiere vor die Füße geworfen hatte. Und eine weitere Amtsrichterin muss sich nun mit unerlaubt geworfenen Papierfliegern beschäftigen.

Aber von vorn: Im Juli 2018 hatte die Organisation "Women in Exile" eine Kundgebung angemeldet, 40 Frauen, angereist aus dem ganzen Bundesgebiet, wollten die umstrittenen Ankerzentren für Flüchtlinge in Süddeutschland ansehen. Mit einer Kundgebung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wollten sie auf die menschenunwürdigen Zustände hinweisen.

"Women breaking borders, Frauen durchbrechen Grenzen", ist das Motto der Frauen, und dieser Überschrift folgte die Kundgebung. Papierflieger wurden gefaltet und flogen über den Zaun der Bundesbehörde.

Kreatives Wortgefecht

Unerlaubt – und deshalb ist nun eine Hausfrau (50) angeklagt. Tage vor der Kundgebung hatten Vertreter der Polizei und der Stadt mit ihr als Versammlungsleiterin die Sicherheitslage erörtert. Ihr wurde angeboten, dass über Sicherheitskräfte auch Erklärungen an Behördenmitarbeiter übergeben werden könnten. Das Werfen von Gegenständen über den Zaun der Behörde war untersagt. Gestattet waren Lautsprecher, Transparente und Flugblätter/Flyer.


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Könnte ein Papierflieger ein (erlaubtes) Flugblatt sein? Immerhin waren die "Flugobjekte" mit Kommentaren wie "Wir fordern gleiche Rechte" oder "Lager abschaffen – Wohnraum für alle" beschriftet. Steht die Versammlungsfreiheit, die freie Meinungsäußerung auf dem Spiel? Werden Grundrechte ausgehebelt?

Das Wortgefecht vor Gericht ist kreativ – und gefragt wird auch, ob die Justiz die Kirche noch im Dorf lässt, wenn sie aus Papierfliegern plötzlich Papiertiger macht und dicke Akten produziert.

Saal ist voll

Verfahren um Bagatellkriminalität sind Alltag am Amtsgericht. Prozesse gegen Jugendliche, die ohne Fahrkarte U-Bahn fahren, Beleidigungen im Straßenverkehr oder kleinere Diebstähle beschäftigen die Richter im Viertelstundentakt. Und immer stellt sich die Frage, ob strafbares Verhalten vorliegt oder nicht – in bloße Zahlen ist dies nicht zu fassen.


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Hier werde auch verhandelt, wenn sich ein Bürger, auf der Suche nach Recht, gegen ein Zehn-Euro-Knöllchen wehrt, erklärt Richterin Sabine Pilartz dem Publikum: Der Saal ist bis auf den letzten Platz besetzt, selbst eine Schulkasse ist vor Ort.

Dass die Justiz den Wurf der Papierflieger als möglichen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz als ein eher geringes Vergehen bewertet, ist eindeutig: Zunächst beantragte die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls mit einer geringen Geldstrafe. Gegen den Strafbefehl legte die Frau Einspruch ein, daher wird verhandelt. Im Prozess bietet die Staatsanwältin an, einer Einstellung gegen Zahlung von 500 Euro an ein Frauenhaus zuzustimmen.

Fortsetzung im neuen Jahr

Doch die Angeklagte will einen Freispruch. Daher wird der Prozess mit weiteren Zeugen fortgesetzt – und schon ist klar, dass die Papierflieger bis zum Bayerischen Obersten Landesgericht fliegen, bis irgendwann ein Urteil rechtskräftig wird.

Auch das Verfahren um die 23-Jährige, der ungehöriges Verhalten vorgeworfen wird, weil sie angeblich Polizisten ihren Ausweis vor die Füße warf, geht im neuen Jahr weiter. Hier bot die Richterin an, das Verfahren auf Kosten der Staatskasse einzustellen. Doch die Betroffene will für einen Freispruch streiten.

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