Besuchsverbot im Klinikum Nürnberg: Was erlaubt ist - und was nicht

25.1.2021, 05:59 Uhr
Besuche sind derzeit am Klinikum Nürnberg wegen der Pandemie nicht möglich - doch es gibt einige Ausnahmen von dieser Regelung. Foto: Günter Distler

© Günter Distler Besuche sind derzeit am Klinikum Nürnberg wegen der Pandemie nicht möglich - doch es gibt einige Ausnahmen von dieser Regelung. Foto: Günter Distler

Unwohl und unsicher, so habe sie sich als ambulante Patientin am Nordklinikum gefühlt. Das berichtet uns eine Leserin. Im Januar hatte sie sechs Termine in der Strahlentherapie. Vor dem Wartezimmer fand sich ein Hinweis, dass sich höchstens sechs Personen im Raum aufhalten dürfen. Mit ihr war es aber acht Personen. Im Gespräch stellte sich heraus, dass zwei der Anwesenden lediglich Begleitpersonen waren. Warum dürfen in Zeiten von Corona auch Begleitpersonen in die Wartezimmer für Patienten, fragt sie sich. Sabine Stoll, Sprecherin des Klinikums, klärt dies und weitere Fragen.

Welche Regelungen gibt es für Begleitpersonen von ambulanten Patienten?

Sprecherin Sabine Stoll antwortet: "Manche Patientinnen und Patienten sind nicht mehr gut zu Fuß, andere können sich nicht mehr so gut orientieren, wieder andere sind so schwer krank, dass sie auch seelischen Beistand brauchen." Wenn es medizinisch notwendig ist, dürfen Begleitpersonen mit aufs Klinikgelände. "Patientinnen und Patienten sollten ihre Begleitpersonen bei der Terminvereinbarung namentlich mit anmelden." Der Lotsendienstes am Eingang kontrolliert, ob eine Begleitperson tatsächlich nötig ist.

Dürfen Begleitpersonen ins Patienten-Wartezimmer?

Sabine Stoll sagt: "Der Patientenschutz geht vor, deshalb kann es auch vorkommen, dass Begleitpersonen nicht mit ins Wartezimmer können und gegebenenfalls auch einmal draußen vor dem jeweiligen Gebäude warten müssen." Das hänge von der Größe des jeweiligen Wartezimmers und vom Patienten-Andrang ab.

Besucher sind nicht erlaubt. Welche Ausnahmen gibt es?

"Es gibt Ausnahmen, um keine Härtefälle zu schaffen: Besuche sind zum Beispiel in der Klinik für Psychiatrie, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie auf den Kinderstationen im Klinikum Nürnberg erlaubt." Sabine Stoll ergänzt: "In anderen besonderen Fällen – zum Beispiel in der Klinik für Geriatrie oder auf der Palliativstation – ist ebenfalls eine Ausnahme vom Besuchsverbot für enge Angehörige möglich.


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Dies ist jeweils mit dem Stationsarzt zu klären." In allen Ausnahmefällen brauchen Besucher und Besucherinnen einen Sonderbesuchsschein. Sterbende können von engsten Angehörigen besucht werden, das ist auch bei an Covid-19 erkrankten Patientinnen und Patienten in Ausnahmefällen und nach individuellen Absprachen möglich. Dabei müssen natürlich strenge Sicherheits- und Hygienevorschriften beachtet werden.

Begleitperson für die Geburt: Welche Regelungen gibt es hier?

"Bei Geburten darf nach wie vor eine Begleitperson dabei sein – sofern es bei dieser keinen begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus gibt", sagt die Sprecherin. "Auf der Wöchnerinnen-Station und auf der präpartalen Station der Geburtshilfe, die zur Klinik für Frauenheilkunde gehört, dürfen Schwangere und Mütter Besuch von einer registrierten Kontaktperson erhalten." Die Besuchszeit ist auf eine Stunde am Tag zwischen 13 und 19 Uhr beschränkt (Einlass ist bis 18 Uhr möglich).


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Die Besucherscheine werden von der Geburtsklinik ausgegeben. Nach wie vor gilt ein Mindestabstand zwischen dem Besucher und der besuchten Person sowie Maskenpflicht für beide. Die Pressesprecherin sagt weiter: "Aktuell können wir auch die Unterbringung einer Begleitperson im Familienzimmer auf der Wöchnerinnen-Station anbieten. Der Besuch durch eine weitere Person ist dann jedoch nicht möglich."

Eltern als Begleitpersonen für ihr Kind: Wie sind hier die Bestimmungen?

Dazu informiert die Pressesprecherin: "Nach wie vor kann ein Elternteil als Begleitperson auf den Stationen der Kinderheilkunde, Kinderchirurgie und Kinder-und Jugendpsychiatrie mit aufgenommen werden. Ist die Mutter oder der Vater als Begleitperson dabei, darf zusätzlich eine Person für eine Stunde am Tag zu Besuch kommen." Auf der Neugeborenen-Station der Kinderklinik gibt es keine Einschränkungen für die Eltern: "Hier können Eltern ohne zeitliche Beschränkung bei ihren Kindern sein."

Was ist, wenn ein schwacher oder frisch operierter Patient das Klinikum verlässt? Darf eine Begleitperson den Patienten im Zimmer abholen?

Sabine Stoll antwortet: "Wir haben am Klinikum einen Transportdienst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Transportdienstes helfen in solchen Fällen und bringen den Patienten beziehungsweise die Patientin dann samt Tasche zum Ausgang."

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