Betrug mit falschem Krebsmittel: Haftstrafe für Ehefrau

21.1.2020, 17:00 Uhr
Symbolbild: Die 49-Jährige wurde zu zwei Jahren Gefängnisstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© Thomas Frey, dpa Symbolbild: Die 49-Jährige wurde zu zwei Jahren Gefängnisstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dass ihr Produkt ausdrücklich nicht für die Anwendung an Menschen oder Tieren bestimmt war, wusste das Paar. Im Mai 2019 brachte der Handel – Juristen sprechen von vorsätzlichem Inverkehrbringen von Arzneimitteln – dem Mann vier Jahre Freiheitsstrafe ein. Er war bereits seit April 2018 in U-Haft. Nun hat das Landgericht auch gegen die Ehefrau (49) zwei Jahre Freiheitsstrafe verhängt.

Da sie seit Mitte 2018 in Auslieferungshaft in Zypern und seit Mai 2019 in U-Haft in der Justizvollzugsanstalt Aichach saß, wird sie bald auf freien Fuß kommen. Die Haftzeiten werden auf die Strafhaft angerechnet. Das Ehepaar führte das Unternehmen gemeinsam; ein Firmensitz befand sich zuletzt in Altdorf bei Nürnberg. 2013 verlegte das Paar seinen Wohnsitz nach Zypern und wickelte von dort aus die Geschäfte ab.

Warum bis heute kein Insolvenzantrag für die Firma eingereicht sei, erstaune die Kammer, merkt der Vorsitzende Richter Markus Bader in der Urteilsbegründung an. In beiden Strafverfahren hat die 7. Strafkammer als große Strafkammer getagt und war jeweils mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Während die Frau vorwiegend für die Buchhaltung und kaufmännische Fragen zuständig war, sorgte ihr Ehemann für die Vermarktung, unter anderem über Vorträge.

Präparat war wirkungslos

Der Mann, Volkswirt und Heilpraktiker, schwärmte von einem "Produktwunder" – Zeugen hatten bekundet, dass er sich als "Vordenker" sah und tatsächlich an die Wirksamkeit des Produkts glaubte. Wissenschaftliche Studien gibt es allerdings nicht und eine arzneimittelrechtliche Zulassung lag nicht vor. "Es kann sich jeder selbst fragen, ob er als Krebspatient zu diesem Strohhalm greifen würde. Mit dieser Erwartung wurde gespielt", sagte Richter Bader.

Und er ergänzt: "Was passiert denn, wenn sich Patienten auf dieses Produkt stürzen, aber jede andere Therapieform unterlassen?" Sieben Euro betrug der Einkaufspreis für eines der mehr als 14.000 Glasfläschchen, für mindestens 300 Euro wurde jedes einzelne verkauft. Das Präparat war wirkungslos, doch wird es wegen der Heilungsversprechen und der Art, wie es präsentiert wurde, als Arzneimittel eingestuft. Da es auch Alkohol enthielt, war mit bedenklichen Reaktionen, etwa von Epileptikern, schwangeren Frauen oder trockenen Alkoholikern, zu rechnen.

Da Straftäter aus ihren Taten keine Gewinne schöpfen dürfen, ordneten die Richter bereits im Urteil des ersten Strafverfahrens an, dass von den Firmen der Angeklagten 4,5 Millionen Euro eingezogen werden. Die Frau legte ein Geständnis ab und zahlte 200.000 Euro Schadenswiedergutmachung. Rechtskräftig ist noch keines der beiden Urteile.