Kriminalität

Bilanz der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth: So entwickelt sich die Zahl der Straftaten

31.5.2021, 09:41 Uhr
Die Aktenberge schrumpfen: Im Vergleich zum Vorjahr gingen bei der Staatsanwaltschaft gut 5,5 Prozent weniger neue Ermittlungsverfahren ein.

© dapd Die Aktenberge schrumpfen: Im Vergleich zum Vorjahr gingen bei der Staatsanwaltschaft gut 5,5 Prozent weniger neue Ermittlungsverfahren ein.

Die größte Deliktgruppe bleibt mit 32 Prozent der Bereich der Vermögensdelikte. Die Zahl der Verfahren wegen Betrugs und Untreue liegt bei 13.166, Diebstahl und Unterschlagung wird auf 7.783 Fälle beziffert. Die Vermutung, dass aufgrund des Lockdown in Läden weniger gestohlen wurde, und sich die Kriminalität ins Internet verlagert, liege nahe, so bestätigt Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke. Doch tatsächlich zeichnet sich bereits seit einigen Jahren ein Trend ab. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 wurden die Betrugs- und Untreueverfahren auf 13.166 beziffert. Im Jahr 2019 waren es 12.855, im Jahr 2018 wurden 12.365 Fälle notiert. Dagegen sinken die Zahlen bei Diebstahl und Unterschlagung. (Jahr 2018: 9.589, Jahr 2019: 8.403 und Jahr 2020: 7.783)

Der Anblick halbleerer Straßen liegt noch nicht lange zurück - dass aufgrund des gesunkenen Verkehrsaufkommen im Lockdown auch die Verkehrsdelikte zurückgingen, liegt auf der Hand. Ihr Gesamtanteil markiert mit gut 19,5 Prozent einen große Posten in der Statistik.

Die gute Nachricht: Im Jahr 2020 kam es mit 367 Delikten (zum Vergleich 2019: 433) zu weniger gewichtigen Vekehrsverfehlungen. Darunter fallen auch Verstöße mit tragischen Folgen, wie etwa fahrlässige Tötungen. Auch bei den übrigen Verkehrsstraftaten war ein Rückgang um gut zehn Prozent von von 13.905 (Jahr 2019) auf 12.506 (Jahr 2020) zu verzeichnen.

Über Hintergründe der sinkenden Eingangszahlen lässt sich nur spekulieren: Weniger Verkehrsdelikte passen jedoch als Folge zu dem  Lockdown, so Antje Gabriels-Gorsolke, Oberstaatsanwältin und Sprecherin der Behörde.

Über Hintergründe der sinkenden Eingangszahlen lässt sich nur spekulieren: Weniger Verkehrsdelikte passen jedoch als Folge zu dem  Lockdown, so Antje Gabriels-Gorsolke, Oberstaatsanwältin und Sprecherin der Behörde.

Kriminell wird nur, wer auch erwischt wird, so die einfache Logik. Und so beeinflusst die Kontrolldichte immer auch die Statistik. Auch eine neuralgische Stelle, wie etwa der Nürnberger Hauptbahnhof, war zu Lockdown-Zeiten wie leergefegt, kleinere Dealereien fielen auch dort aus. Auffällig ist daher die im Jahr 2020 gesunkene Anzahl der neuen Ermittlungsverfahren im Betäubungsmittelbereich.

Die Zahl der "kleineren Verfahren", bezogen auf die Menge des Stoffes und dessen Wirkstoffgehalt, ist von 7.225 (Jahr 2019) auf 6.348 (Jahr 2020) um gut zwölf Prozent gesunken.

Anzahl der Gewaltdelikte sinkt

Erfreulich ist, dass die Staatsanwaltschaft weniger Gewaltdelikte notierte: Die Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung sanken von 5.180 (Jahr 2019) auf 4.912 (Jahr 2020) und auch die Zahl der Verfahren wegen Kapitalverbrechen, also der Straftaten gegen das Leben, ging von 78 (Jahr 2019) auf 66 (Jahr 2020) zurück. Dahinter, so bestätigt Behördensprecherin Antje Gabriels-Gorsolke, steckt allerdings auch der Umstand, dass Körperverletzungen, sobald von Fußtritten gegen den Kopf die Rede ist, immer als Kapitalverbrechen ermittelt werden.

Gut möglich, dass Privatpersonen heute schneller die Ermittlungsbehörden informieren, wenn sie im Internet Hinweise auf Kinderpornographie bemerken. Naheliegend ist auch, dass sich das Geschehen im Lockdown noch stärker ins Netz verlagert hat. Die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ging von 343 (Jahr 2019) auf 322 (Jahr 2020) zurück, die Anzahl der Verfahren wegen Verbreitung von Kinderpornographie stieg von 207 (Jahr 2019) auf 247 (Jahr 2020).

Subventionsbetrug - etwa bei den Corona-Hilfen - ist gestiegen


Veränderungen gab es bei der Wirtschaftskriminalität: Subventionsbetrug (etwa bei den Corona-Hilfen) sorgte für einen Anstieg der Zahlen, dagegen ging die Anzahl möglicher Insolvenzverschleppungen zurück, da aufgrund der Pandemie die Antragspflicht ausgesetzt worden war, so Antje Gabriels-Gorsolke. Die Anzahl der Großverfahren stieg von 47 (Jahr 2019) auf 71 (Jahr 2020), die Zahl der kleineren Verfahren kletterte von 643 (Jahr 2019) auf 707 (Jahr 2020).

Im Durchschnitt benötigte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bei erwachsenen Beschuldigten 1,3 Monate, bis sie ein Ermittlungsverfahren erledigen konnte. In Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, bei denen es besonders wichtig ist, dass die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt, betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer nur 0,9 Monate. Mehr als 90 Prozent der Verfahren wurden innerhalb von drei Monaten abgeschlossen.