Brutale Fußtritte gegen 16-Jährigen: Polizist verurteilt

16.9.2016, 06:00 Uhr

Über 30 Beamte waren an einem Einsatz am 2. Oktober 2015 am U-Bahnhof Frankenstraße beteiligt. Im Zwischengeschoss hatte es eine Auseinandersetzung zwischen Passanten und einer Gruppe Punks gegeben. Ein VAG-Busfahrer, der dazwischenging, soll von einem der Punks verprügelt worden sein. Als Polizisten kurz darauf an der Tiroler Straße Personalien feststellen wollten, kam es zu einem Gerangel.

Ein 34-jähriger Beamter des Unterstützungskommandos (USK) des Polizeipräsidiums Mittelfranken schlug einen der Punks und trat ihm, als er zu Boden ging, mit dem Fußspann ins Gesicht. Das Ergebnis: Der 16-Jährige erlitt einen doppelten Kieferbruch und musste operiert werden.

Während der Großteil der eingesetzten Polizisten nichts gesehen haben will, beobachtete ein 24 Jahre alter Kollege des USK-Beamten den Gewaltausbruch. Er berichtete seinem Vorgesetzten von dem Vorfall. Daraufhin wurde der 34-Jährige vom Dienst suspendiert und vor Gericht gestellt.

In einer ersten Verhandlung im Juni 2016 stritt der USK-Beamte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft noch ab. Sein jüngerer Kollege schilderte dagegen ein unverhältnismäßig hartes Vorgehen gegen den Schüler.

Am Donnerstag wurde der Fall neu aufgerollt. Diesmal räumte der 34-Jährige die brutalen Tritte ein. Auch der geschädigte 16-Jährige wurde als Zeuge vernommen. Er berichtete, dass er zweimal am Kiefer operiert werden musste und ein Eckzahn durch die Tritte abgestorben ist. Wegen der Krankenhausaufenthalte und vieler Arzttermine habe er viel Stoff in der Schule verpasst. Um den Anschluss wieder zu bekommen, habe er deshalb Nachhilfe nehmen müssen, so der Gymnasiast. Seine Eltern würden sich seit dem Vorfall große Sorgen machen, wenn er ausgeht, so der Schüler, der in dem Prozess als Nebenkläger auftrat.

Opfer als Täter dargestellt

Sein Rechtsanwalt, Benjamin Schmitt, kritisierte, dass der 16-Jährige in Polizeiberichten als Täter dargestellt wurde. Er ging über den Antrag der Anklage – Staatsanwalt Philip Engl hatte 18 Monate Haft auf Bewährung gefordert — hinaus und beantragte ein Jahr und neun Monate.

Verteidiger Bernd Lippmann verwies darauf, dass es ohne das Verhalten der Punk-Gruppe nie zu so einem Polizeieinsatz gekommen wäre. Außerdem habe sich sein Mandant um einen Täter-Opfer-Ausgleich bemüht und Schmerzensgeld bezahlt. Eine zehnmonatige Bewährungsstrafe sei daher angemessen und würde dem 34-Jährigen noch eine kleine Chance geben, seinen Job zu behalten.

Am Ende verurteilte Amtsrichter Klaus Schuberth den Polizisten zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Wird das Urteil rechtskräftig, muss sich der 34-Jährige nach einer neuen Tätigkeit umsehen. Bei Freiheitsstrafen über zwölf Monaten wird automatisch der Beamtenstatus aberkannt.