Brutale Schlägerei in Gostenhofer Kneipe: Prozess beginnt

23.4.2020, 16:50 Uhr
Der Prozess findet im Sitzungssaal Nummer 6 statt.

© Michael Müller Der Prozess findet im Sitzungssaal Nummer 6 statt.

Vor dem Sitzungsssal Nummer 6, im Erdgeschoss des neuen Strafjustizzentrums an der Fürther Straße, drängen sich die Zuschauer: Es sind die Familien der Angeklagten, darunter ein halbes Dutzend Kinder und Mütter mit Kinderwägen, die das Strafverfahren verfolgen wollen. Zwei Wachleute, unterstützt von einer Dolmetscherin für bulgarische Sprache, dirigieren die Besucher in den Zuschauerraum - die neuen Abstandsregeln fordern Distanz und so sitzt das Publikum, es bleiben immer zwei Stühle leer, recht verteilt in dem großen Saal.
Die meisten tragen Mundschutz, ab nächster Woche werden die Masken vermutlich ohnehin auch in Behörden zur Pflicht.


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Einige der kleineren Kinder winken ihren Vätern zu, die Angeklagten lächeln nur verhalten zurück in den Zuschauerraum - seit 30. März 2019 sitzen sie in Untersuchungshaft und wenn die Richter der Schwurgerichtskammer der Staatsanwaltschaft folgen, müssen sie mit Freiheitsstrafen rechnen.

Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag - der 48-Jährige gilt als Rädelsführer, ihm wird zusätzlich Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung und zum Totschlag vorgeworfen. Am 3. März 2019 kam es zwischen ihm und einem anderen Gast gegen 22.30 Uhr in der Kneipe "Hellas" in der Adam-Klein-Straße zu einem Streit - nach einigen Attacken, verbaler und körperlicher Art, lief der später Geschädigte davon.


Der 48-Jährige, zu Prozessbeginn schweigt er, wollte den Streit angeblich nicht auf sich beruhen lassen: Er telefonierte mit einem der anderen Männer und gegen 23 Uhr trafen sich alle vier an der U-Bahnhaltestelle Bärenschanze und beschlossen, den Geschädigten gemeinsam eine Abreibung zu verpassen. Kurz vor Mitternacht lauerten sie dem Mann vor seinem Anwesen auf, und prügelten, schlugen und traten auf ihn ein. Erst als entsetzte Passanten die Polizei alarmierten, ergriffen die Schläger die Flucht.

Der Geschädigte erlitt einen Nasenbeinbruch und einen Bruch der Vorder- und Seitenwand der Kieferhöhle, sowie Prellungen des Sprunggelenks, des Brustkorbs und des Ellenbogens. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth kalkuliert derzeit mit sechs Verhandlungstagen. Bleibt es bei diesem Zeitplan, wird am 12. Mai ein Urteil gesprochen.

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