Brutaler Raubmord an Anneliese Morchutt wird gesühnt

19.3.2016, 06:01 Uhr
In der Nacht zum 23. Juni 2013 drang der Angeklagte mit einem Komplizen in die Wohnung von Anneliese Morchutt ein. Die Männer ließen die Rentnerin qualvoll ersticken.

© ToMa In der Nacht zum 23. Juni 2013 drang der Angeklagte mit einem Komplizen in die Wohnung von Anneliese Morchutt ein. Die Männer ließen die Rentnerin qualvoll ersticken.

Anneliese Morchutt starb einen schrecklichen Tod. In jener Nacht zum 23. Juni 2013 hatte die lebensfrohe Rentnerin die Balkontür ihrer Hochparterre-Wohnung offen gelassen. So konnten die beiden Einbrecher in die Wohnung der 85-Jährigen gelangen, die nach außen einen wohlhabenden Eindruck machte, in Wahrheit aber von einer bescheidenen Rente lebte. Die Täter stiegen auf den Balkon, betraten das Schlafzimmer, fesselten und knebelten die Frau, um die Wohnung in Ruhe nach Beute durchsuchen zu können. Am Ende ließen sie Anneliese Morchutt hilflos zurück. Sie erstickte langsam, qualvoll.

Das könnte dem Angeklagten Nodar D. nun eine besonders lange Haftstrafe bescheren, falls das Gericht der Anklage folgt. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Georgier diese grausame Tat zusammen mit seinem Landsmann Giorgi C. verübt hat. Und sie wertet das Geschehen als Mord sowie Raub mit Todesfolge. Weil der Angeklagte (mit seinem Komplizen) aus Habgier gehandelt und den Tod der 85-Jährigen herbeigeführt habe, um den Raub zu verdecken (Paragraf 211 Strafgesetzbuch).

DNA-Identitäten waren in Deutschland zunächst nicht registriert

Brutaler Raubmord an Anneliese Morchutt wird gesühnt

© Eduard Weigert

Dass Nodar D. nun vor Gericht steht, ist der akribischen Arbeit der Kripo-Sonderkommission "Elsass" zu verdanken – aber auch glücklichen Umständen. In der Wohnung des Mordopfers hatten die Ermittler in tagelanger Kleinarbeit jeden Quadratzentimeter untersucht. Dabei wurden DNA-Spuren zweier Männer isoliert, die schnell als tatrelevant eingestuft wurden.

Doch der Suchlauf in den Datenbanken verlief zunächst negativ – die beiden DNA-Identitäten waren in Deutschland noch nicht registriert. Ein Beitrag in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY" brachte keine verwertbaren Hinweise. Auch der Massen-Gentest, zu dem schließlich rund 1100 junge Männer im Februar bzw. April 2014 aufgerufen wurden, verlief im Sande.

Nodar D. nach Wohnungseinbruch in Florenz festgenommen

Doch dann kamen gute Nachrichten aus der Schweiz. Im Frühjahr 2014 war dort Giorgi C. nach einem Ladendiebstahl erkennungsdienstlich behandelt worden. Ein Abgleich von dessen Fingerabdrücken beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden führte zu einem Treffer: Einen Tag vor dem Überfall auf Anneliese Morchutt hatte der damals 28-Jährige in Galgenhof seine Fingerspuren in der Wohnung einer 78-Jährigen hinterlassen. Möglicherweise überlebte diese Frau nur deshalb, weil sie den Einbruch verschlief und die Tat erst am Folgetag entdeckte.

Nun kam die Soko "Elsass" weiter. Von Giorgi C. führten die Ermittlungen zu Nodar D., der inzwischen in Strafhaft in Italien saß. Er war nach einem Wohnungseinbruch in Florenz festgenommen und verurteilt worden. Soko-Ermittler reisten nach Italien und holten gemeinsam mit italienischen Beamten eine DNA-Probe des 38-Jährigen ein – sie wurde zum zweiten Treffer.

Komplize von Nodar D. ist untergetaucht

Nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Florenz wurde der Georgier Anfang November 2015 nach Nürnberg überstellt und sitzt seither hier in U-Haft. Das Schwurgericht hat die Anklage zugelassen. Das Verfahren wird am 19. April eröffnet und ist mit fünf Verhandlungstagen angesetzt.

Für Raub mit Todesfolge sieht das Strafgesetzbuch in Paragraf 250, Absatz 2, mindestens fünf Jahre Haft vor, Mord zieht eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich.

Der mutmaßliche Komplize von Nodar D., Giorgi C., ist untergetaucht. Nach ihm lässt die Staatsanwaltschaft Nürnberg mit internationalem Haftbefehl fahnden.