Bundestagsabgeordneter Brehm: Immunität aufgehoben

1.2.2019, 13:30 Uhr
Der Bundestag hat offenbar die Immunität des Nürnberger CSU-Bundestagsabgeordneten Sebastian Brehm aufgehoben.

© Andreas Franke Der Bundestag hat offenbar die Immunität des Nürnberger CSU-Bundestagsabgeordneten Sebastian Brehm aufgehoben.

Wie aus den Sitzungsunterlagen des Bundestages hervorgeht, hatte sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 16. Januar mit einem Schreiben an den Bundestag gewendet, in dem die Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen Brehm beantragt wurde. Warum gegen Brehm ein Strafverfahren durchgeführt werden soll, ist noch nicht bekannt. 

Wie Brehm der NZ erklärte, hatte er im Jahr 2015 seine persönliche Steuererklärung zu spät abgegeben, somit also die dafür geltende Frist versäumt. "Das hätte nicht passieren dürfen", bekannte Brehm, der selbst von Beruf Steuerberater ist. Der Fall ist allerdings schon abgeschlossen, weil er sich mit dem Finanzamt verständigt hatte. Weitere Ermittlungen werde es deshalb nicht geben, so Brehm. Dass der Bundestag trotzdem seine Immunität aufhob, sei ein übliches Verfahren.

Abgeordnete des Bundestages genießen Immunität, was sie vor Strafverfolgung schützt. Die Polizei darf nur wegen einer mutmaßlichen Straftat ermitteln und einen Parlamentarier verhaften, wenn der Bundestag dem zustimmt und die Immunität aufhebt, es sei denn, er wird unmittelbar oder am Tag nach der Tat festgenommen. Auch bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens muss der Bundestag zustimmen. Strafverfahren sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen.