Bußgeld und Verwarnung: Das erwartet Müllsünder in Nürnberg

25.4.2019, 05:57 Uhr
Lässt sich ein solcher Anblick durch höhere Strafen vermeiden? Die Stadt Mannheim sagt ja und hat die Bußgelder angehoben. Ein Modell auch für andere Städte?

© Roland Fengler Lässt sich ein solcher Anblick durch höhere Strafen vermeiden? Die Stadt Mannheim sagt ja und hat die Bußgelder angehoben. Ein Modell auch für andere Städte?

Nach über zwei Jahren Bauzeit erstrahlen die modernisierten Planken, die Haupteinkaufstraße Mannheims, in neuem Glanz. Damit es dort sauber bleibt, hat die Stadt Umweltsündern den Kampf angesagt. Wer eine Zigarette wegschnippt, kann mit 75 Euro zur Kasse gebeten werden. Für achtlos weggeworfene Kaugummis werden 100 Euro fällig. Wenn Vorsatz erkennbar ist, können die Beträge weit höher ausfallen. Gleiches gilt für Hundekot. Wer ihn nicht in entsprechenden Beuteln entsorgt, kann mit 100 bis 250 Euro belangt werden.

Über 6000 Tonnen Müll landen in Nürnberg jährlich außerhalb der Abfalleimer.

Über 6000 Tonnen Müll landen in Nürnberg jährlich außerhalb der Abfalleimer. © Grafik: nordbayern.de

In Nürnberg kommt man billiger davon. Wer eine Zigarette oder einen Kaugummi auf öffentlichen Straßen nicht ordnungsgemäß entsorgt, kann mit 15 Euro, in der Grünanlage mit 35 Euro belangt werden, wie Bürgermeister Christian Vogel erklärt, der auch Chef des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (Sör) ist. Grundsätzlich gibt es einen Bußgeldrahmen nach dem Straßen- und Wegerecht bis maximal 1000 Euro, nach der Gemeindeordnung zum Beispiel in Grünanlagen bis höchstens 2500 Euro. Wie hoch der Betrag ausfällt, ist Ermessenssache.

 

Die Höhe hängt laut Vogel davon ab, ob es sich um einen Erst- oder Wiederholungstäter handelt und ob er sein Fehlverhalten einsieht oder nicht. Besonders berücksichtigt werde die Frage, ob es sich bei dem Weggeworfenen um Gegenstände mit Verletzungsgefahr handelt.

Wird ein Täter erwischt, erhält er das Angebot, die weggeworfene Zigarette oder den Kaugummi aufzuheben und im nächsten Papierkorb zu entsorgen. Geht er darauf ein, wird er im Erstfall mündlich verwarnt, ohne ein Verwarnungsgeld zahlen zu müssen. Ist er uneinsichtig, werden die Personalien festgestellt und ein Verwarnungsgeld verhängt. Im Wiederholungsfall wird die Summe verdoppelt.

Hundehalter müssen auf frischer Tat ertappt werden

Wer seinen Hund in Grünanlagen frei laufen lässt oder Tauben füttert, ist ebenfalls dran. Auch wer Hundekot nicht in den entsprechenden Beuteln entsorgt, kann mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 35 Euro belangt werden. Allerdings, betont Vogel, müsse der Hundehalter auf frischer Tat beobachtet worden sein. Der Hinweis "Der war es!" reiche rechtlich nicht aus. "Die Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach orientieren sich bei ihren Verwarnungsbeträgen in gleicher Weise an diesen Kriterien", sagt Vogel.

Wäre es nicht sinnvoll, dem Mannheimer Beispiel zu folgen und die Bußgelder ebenfalls zu erhöhen? Nicht unbedingt, erklärt Vogel. Wie der Ermessensspielraum ausgeschöpft wird, hänge immer vom konkreten Fall ab. Vogel geht es nicht um höhere Bußgelder, sondern darum, die Menschen bei einer Ordnungswidrigkeit aktiv zu erwischen. Laut dem Sör-Chef ist und bleibt es ein wichtiger Ansatz des Außendienstes der Stadt Nürnberg (ADN), die Menschen zu informieren und gegebenenfalls zu belehren.

Von Fehlverhalten überzeugen

Vogel wirbt um Verständnis: "Die Theorie ist das eine, die Praxis das andere. Wir können und wollen nicht hinter jedem Baum einen Polizisten stationieren. Das gilt übrigens auch in Mannheim." Strafen seien manchmal unumgänglich, ihm sei aber viel wichtiger, die Menschen von ihrem Fehlverhalten zu überzeugen, damit es in Zukunft unterbleibt. "Es muss in die Köpfe der Menschen, dass sich der Müll letztlich summiert. Der wilde Abfall beginnt nicht erst beim abgestellten Sofa."

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