Bußgelder und Stornierungen: Das müssen Sie zum Beherbergungsverbot wissen

8.10.2020, 17:23 Uhr
Aus Angst vor mit dem Coronavirus infizierten Urlaubern gilt in Bayern wie auch in einigen anderen Bundesländern ein Beherbergungsverbot für alle Menschen aus Hotspot-Gebieten. Wir haben zu allen wichtigen Fragen die Antworten. Strafen drohen Hotels, Campingplätze oder Pensionen, die Gäste aus Risikogebieten aufnehmen. Der Bußgeldkatalog sanktioniert das Vergehen mit 5000 Euro. Gäste aus Risikogebieten müssen dagegen in dem Fall kein Bußgeld fürchten.
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Für wen drohen Strafen?

Aus Angst vor mit dem Coronavirus infizierten Urlaubern gilt in Bayern wie auch in einigen anderen Bundesländern ein Beherbergungsverbot für alle Menschen aus Hotspot-Gebieten. Wir haben zu allen wichtigen Fragen die Antworten. Strafen drohen Hotels, Campingplätze oder Pensionen, die Gäste aus Risikogebieten aufnehmen. Der Bußgeldkatalog sanktioniert das Vergehen mit 5000 Euro. Gäste aus Risikogebieten müssen dagegen in dem Fall kein Bußgeld fürchten. © Jonas Klüter, dpa

Gäste werden erst zur Kasse gebeten, wenn sie ihre Anreise aus einem Risikogebiet oder ihren dortigen Wohnort nicht korrekt angeben oder gar verschleiern. Wie bei falsch ausgefüllten Gästelisten in Restaurants oder Kneipen kostet die Falschangabe bei Beherbergungen 250 Euro.
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Wann gibt es Strafen für Gäste?

Gäste werden erst zur Kasse gebeten, wenn sie ihre Anreise aus einem Risikogebiet oder ihren dortigen Wohnort nicht korrekt angeben oder gar verschleiern. Wie bei falsch ausgefüllten Gästelisten in Restaurants oder Kneipen kostet die Falschangabe bei Beherbergungen 250 Euro. © dpa

Entscheidend ist die Festlegung der Risikogebiete durch das bayerische Gesundheitsministerium und dafür ist nicht alleine der sogenannte Inzidenzwert, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen entscheidend. Es handelt sich vielmehr um Einzelfallentscheidungen, in die verschiedene Aspekte einfließen. Zudem sind nicht einzelne Tageswerte entscheidend, sondern der generelle Trend. Man müsse die "Gesamtentwicklung" anschauen, sagt dazu Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Die Liste der innerdeutschen Risikogebiete soll regelmäßig aktualisiert werden - aber auch nicht täglich, sondern laut Söder wohl zweimal pro Woche.
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Was passiert bei schwankenden Infektionszahlen?

Entscheidend ist die Festlegung der Risikogebiete durch das bayerische Gesundheitsministerium und dafür ist nicht alleine der sogenannte Inzidenzwert, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen entscheidend. Es handelt sich vielmehr um Einzelfallentscheidungen, in die verschiedene Aspekte einfließen. Zudem sind nicht einzelne Tageswerte entscheidend, sondern der generelle Trend. Man müsse die "Gesamtentwicklung" anschauen, sagt dazu Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Die Liste der innerdeutschen Risikogebiete soll regelmäßig aktualisiert werden - aber auch nicht täglich, sondern laut Söder wohl zweimal pro Woche. © dpa

Das könnte in vielen Regionen außerhalb Bayerns zu einem Problem werden, denn hier gilt eine andere Teststrategie. Während sich im Freistaat jeder kostenlos testen lassen kann, ist dies in anderen Bundesländern nur Menschen mit Krankheitssymptomen wie Fieber oder Husten vorbehalten. Wer aber für den Urlaub einen negativen Test braucht, muss ihn im Zweifel selbst zahlen. 
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Wie kommen Touristen an einen Corona-Test?

Das könnte in vielen Regionen außerhalb Bayerns zu einem Problem werden, denn hier gilt eine andere Teststrategie. Während sich im Freistaat jeder kostenlos testen lassen kann, ist dies in anderen Bundesländern nur Menschen mit Krankheitssymptomen wie Fieber oder Husten vorbehalten. Wer aber für den Urlaub einen negativen Test braucht, muss ihn im Zweifel selbst zahlen.  © imago-images

Der vorgelegte negative Test, der Reisenden eine Beherbergung erlaubt, darf nicht älter als 48 Stunden sein. Da viele Labore - auch wegen Engpässen bei den benötigten Materialien - längst an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, wird die Frist sicher nicht immer zu halten sein. Und dann muss die Reise wohl oder übel mindestens verschoben werden.
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Gibt es für alle Urlauber überhaupt genug Kapazitäten?

Der vorgelegte negative Test, der Reisenden eine Beherbergung erlaubt, darf nicht älter als 48 Stunden sein. Da viele Labore - auch wegen Engpässen bei den benötigten Materialien - längst an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, wird die Frist sicher nicht immer zu halten sein. Und dann muss die Reise wohl oder übel mindestens verschoben werden. © Stefan Albrecht/Biontech, NN

Nach Angaben des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes bleibt der Hotelier oder der Betreiber der Unterkunft aktuell auf den Kosten sitzen. Für Touristen, die bereits angereist sind, ist damit zumindest dieses finanzielle Risiko gering. Sie haben aber auch ein Problem, denn eine Unterkunft werden sie im Freistaat auf legalem Wege nicht finden, außer sie kommen bei Verwandten oder Freunden unter. Hier greift das Beherbergungsverbot nicht.
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Wer zahlt die Stornierungen?

Nach Angaben des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes bleibt der Hotelier oder der Betreiber der Unterkunft aktuell auf den Kosten sitzen. Für Touristen, die bereits angereist sind, ist damit zumindest dieses finanzielle Risiko gering. Sie haben aber auch ein Problem, denn eine Unterkunft werden sie im Freistaat auf legalem Wege nicht finden, außer sie kommen bei Verwandten oder Freunden unter. Hier greift das Beherbergungsverbot nicht. © dpa

Grundsätzlich kann man sich natürlich überall anstecken. Söder macht aber deutlich, wo für ihn der Hauptunterschied liegt: In Hotels gebe es sehr viele Gäste, somit könne das gesamte Hotel ein Infektionsherd sein. Datunter werde dann das gesamte Gewerbe leiden. Zudem seien die Regelungen in Hotels gut kontrollierbar, da es dort Meldepflichten und ähnliches gebe. Private Übernachtungen und Besuche seien dagegen viel schwerer überprüfbar. Söder hat bereits betont, dass es keine Einreiseverbote geben soll.
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Übernachtung bei Freunden statt im Hotel: Ist dort die Gefahr nicht höher?

Grundsätzlich kann man sich natürlich überall anstecken. Söder macht aber deutlich, wo für ihn der Hauptunterschied liegt: In Hotels gebe es sehr viele Gäste, somit könne das gesamte Hotel ein Infektionsherd sein. Datunter werde dann das gesamte Gewerbe leiden. Zudem seien die Regelungen in Hotels gut kontrollierbar, da es dort Meldepflichten und ähnliches gebe. Private Übernachtungen und Besuche seien dagegen viel schwerer überprüfbar. Söder hat bereits betont, dass es keine Einreiseverbote geben soll. © DMITRI MARUTA

Zunächst bis zum 14. Oktober gilt das Beherbergungsverbot in Bayern für Reisende aus Berlin, aus Bremen sowie aus den Städten Hamm und Remscheid in NRW. Wer aus einem dieser innerdeutschen Corona-Hotspots einreist und einen negativen Corona-Test vorweisen kann, ist aber auch weiterhin in bayerischen Hotels willkommen (Stand 8. Oktober).
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Wer darf als Tourist nicht nach Bayern kommen?

Zunächst bis zum 14. Oktober gilt das Beherbergungsverbot in Bayern für Reisende aus Berlin, aus Bremen sowie aus den Städten Hamm und Remscheid in NRW. Wer aus einem dieser innerdeutschen Corona-Hotspots einreist und einen negativen Corona-Test vorweisen kann, ist aber auch weiterhin in bayerischen Hotels willkommen (Stand 8. Oktober). © Angelika Warmuth, dpa

Andersherum gibt es für Menschen aus Bayern derzeit nirgendwo in Deutschland ein Beherbergungsverbot (Stand 8. Oktober).
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Wo dürfen die Bayern Urlaub machen?

Andersherum gibt es für Menschen aus Bayern derzeit nirgendwo in Deutschland ein Beherbergungsverbot (Stand 8. Oktober). © Ronald Krumbholz via www.imago-images.de, imago images/Leo

Die sind natürlich nicht begeistert, denn ihnen drohen Einnahmeverluste und zugleich haften sie für Verstöße. Der Hotel- und Gaststättenverband kritisiert auch die geringe Vorlaufzeit bei der Umsetzung. Er fände es besser, wenn es ein bundesweit einheitliches Verfahren gebe und Bewohner solcher Gebiete ohne einen negativen Corona-Test nicht ausreisen dürften. In dem Fall müssten die Touristen die Kosten für ihre Buchungen trotzdem tragen.
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Was sagen Bayerns Hoteliers?

Die sind natürlich nicht begeistert, denn ihnen drohen Einnahmeverluste und zugleich haften sie für Verstöße. Der Hotel- und Gaststättenverband kritisiert auch die geringe Vorlaufzeit bei der Umsetzung. Er fände es besser, wenn es ein bundesweit einheitliches Verfahren gebe und Bewohner solcher Gebiete ohne einen negativen Corona-Test nicht ausreisen dürften. In dem Fall müssten die Touristen die Kosten für ihre Buchungen trotzdem tragen. © dpa

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