Corona: Ohne Hinweis auf Maskenpflicht geht es nicht

4.3.2021, 10:19 Uhr
Im öffentlichen Nahverkehr gilt eine strikte Maskenpflicht. An vielen Orten sind entsprechende Hinweise angebracht. Mit Wirkung, wie es aussieht.

© e-arc-tmp-20210304_095737-6.jpg, NNZ Im öffentlichen Nahverkehr gilt eine strikte Maskenpflicht. An vielen Orten sind entsprechende Hinweise angebracht. Mit Wirkung, wie es aussieht.

Im Supermarkt, in der City, aber auch im öffentlichen Nahverkehr muss man wegen der Corona-Pandemie seit April einen Mundschutz tragen. Genügten im vergangenen Jahr noch Alltagsmasken, so sind seit 18. Januar 2021 auch im ÖPNV die FFP2-Masken Pflicht. Die Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) hat deshalb ihre Flotte, aber auch Haltestellen mit Infos bestückt – denn auch an den Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen muss man die Masken tragen. Doch in den U-Bahn-Zügen fehlen die Aufkleber auf dem Boden.

Andreas May, Geschäftsbereichsleiter Steuerung Betrieb der VAG, betont dennoch, dass man seiner Informationspflicht nachgekommen ist und dies auch nach wie vor tut. "Abgesehen von aktuellen Informationen und der Möglichkeit, sich online zu informieren, haben wir selbstverständlich Hinweise an Haltestellen und in den Fahrzeugen."

In den Info-Vitrinen aller Haltestellen, ob Bus, Straßenbahn oder U-Bahn, würden A4- oder Streifenplakate mit allen Corona-Information unter anderem zu den AHA-Regeln und zur Maskenpflicht hängen, so May weiter.

Auch an den Bussen und Straßenbahn wurden Aufkleber angebracht. An den Zugängen zur U-Bahn weisen Bodenaufkleber ebenfalls auf die Pflicht zum Tragen des Mundschutzes hin. Einzig in den U-Bahn-Zügen habe man auf die Aufkleber verzichtet. "Wir sehen die Maskenpflicht sehr strikt", betont May. Und an diese scheinen sich den Angaben zufolge die meisten zu halten. "Über 99 Prozent unserer Fahrgäste tragen Maske."

Andreas May ist Geschäftsbereichsleiter Steuerung Betrieb der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg.

Andreas May ist Geschäftsbereichsleiter Steuerung Betrieb der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg. © e-arc-tmp-20210304_095340-1.jpg, NNZ

Teurer Verstoß

Das ist, abgesehen von gesundheitlichen Aspekten, auch gut so. Denn ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kann in Bayern teuer werden - ob nun im Bus, im Unterricht oder im Supermarkt. Wobei der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit Corona seit Anfang März unterschiedliche Bußgeldhöhen ansetzt. Dennoch: 250 Euro können dafür im schlimmsten Fall fällig werden.

Verwandte Themen