Corona-Warnwert überschritten: Diese Regeln gelten jetzt in Nürnberg

13.10.2020, 15:11 Uhr
In Nürnberg wurde der Corona-Warnwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten.

© dpa In Nürnberg wurde der Corona-Warnwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten.

Weil viele der Neuinfektionen auf gemeinsamen Alkoholkonsum größerer Menschenansammlungen zurückzuführen sind, beschränkt die Stadt die maximale Teilnehmerzahl bei Privatfeiern wie etwa Hochzeiten, Beerdigungen und Geburtstagen.

Maskenpflicht für Schüler

Ab sofort wird diese für Veranstaltungen in öffentlichen oder gemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt. Für Feiern in privaten Räumen empfiehlt die Stadt dringend, dass dabei nicht mehr als 25 Personen zusammenkommen. Die Allgemeinverfügung gilt ab Mittwoch, 14. Oktober, zwei Wochen lang, also bis zum 28. Oktober.


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Beim Besuch städtischer Kultureinrichtungen sowie beim Besuch von Sportveranstaltungen in Hallen und im Max-Morlock-Stadion ist bei Veranstaltungen für deren Dauer bis auf Weiteres eine Maske zu tragen.

Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 werden bis auf weiteres zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer während des Unterrichts verpflichtet, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann. An den Grundschulen muss in dieser Stufe im Unterricht keine Maske getragen werden.

Es können weiterhin alle Kinder die Kitas besuchen. Soweit die Einrichtungen offene oder teiloffene Konzepte umsetzten, müssen wieder feste Gruppen gebildet werden, um eine bessere Nachverfolgbarkeit im Falle eines Ausbruchsgeschehens zu erleichtern. Die Beschäftigten müssen eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Der Besuch von Kindern bei nur leichten Krankheitssymptomen bleibt weiterhin möglich.

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