Demo-Verbot: "Querdenker" wollen auf Nachbarstädte ausweichen

14.1.2021, 17:30 Uhr

So etwas wie am Sonntag, 3. Januar, wollen die Zuständigen der Stadt nicht mehr erleben. Versammlungen wurden verboten, andere durften stattfinden. Eine große Menge Teilnehmer reiste an, die sich an Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen beteiligten wollten. Eine Kundgebung am Hauptmarkt durfte unter Auflagen stattfinden, eine andere als Großdemo angemeldete Veranstaltung am Volksfestplatz und eine Versammlung am Kornmarkt nicht.


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Sozusagen in letzter Minute hat der Verwaltungsgerichtshof in München die Beschwerde der Veranstalter gegen ein Verbot abgewiesen. Schließlich wurde eine Eilversammlung zum Thema "Polizeigewalt" am Sonntagnachmittag bei der Polizei angemeldet und unter Auflagen erlaubt.

Parallelität der Vorkommnisse

Die Stadt war auf den Ansturm der vorwiegend angereisten Teilnehmer nicht vorbereitet. Das soll sich für den kommenden Sonntag nun ändern, wie Oberbürgermeister Marcus König (CSU) erklärt. Vier Demonstrationen waren für den 17. Januar angemeldet. Alle vier stammen aus dem Umfeld von Gegnern der Corona-Maßnahmen. Sie sollen zeitlich versetzt am Hauptmarkt, Kornmarkt, Lorenzkirche und Frauentorgraben stattfinden. "Aufgrund der Parallelität zu den Vorkommnissen vom 3. Januar und auch aufgrund der in den Sozialen Netzwerken verbreiteten Ankündigung '03.01.2021 reloaded - Söder, wir kommen wieder' hat die Stadt Nürnberg drei dieser Versammlungen verboten, eine Versammlung wurde zurückgezogen. Das Verbot gilt auch für etwaige Ersatzveranstaltungen", heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

OB König dazu: "Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, das nicht nur besonders geschützt ist, sondern auch von mir persönlich hochgeachtet wird. Zu einer Demokratie gehört es, Widerspruch zu ermöglichen und auch auszuhalten. Demokratie ist tolerant - aber nicht dumm." Die Stadt führt auch eine Begründung für die Verbote an. Demnach sei zu erwarten, dass Auflagen wieder missachtet und insbesondere Abstandsregeln und die Maskenpflicht ignoriert werden, "Und das gefährdet nicht nur die eigene, sondern die Gesundheit aller", sagt König.

Zusätzlich hat die Stadt durch Allgemeinverfügung alle weiteren Versammlungen für den 17. Januar, die nicht bis zum morgigen 14. Januar bei der Stadt Nürnberg (Versammlungsbehörde) angezeigt worden sind, verboten. Damit will die Stadt mögliche Spontan- oder Eilversammlungen unterbinden, die die ergangenen Verbote unterlaufen könnten. "Die Stadt wird in enger Abstimmung mit der Polizei die Einhaltung der Verbote überwachen."

Die Veranstalter der selbst ernannten „Querdenker“ versuchen indes, auf Nachbarkommunen auszuweichen. Auch in der Stadt Stein, die im Südwesten an Nürnberg angrenzt, liegt eine Anmeldung vor. „Das ist dieselbe Person, die bei uns und jetzt auch in Stein eine Versammlung angemeldet hat“, sagt Nürnbergs Stadtrechtsdirektor Olaf Kuch. In sozialen Netzwerken biete man bereits Mitfahrgelegenheiten und Übernachtungsmöglichkeiten für Teilnehmer der Kundgebungen an.


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Gerichte haben das letzte Wort

Doch hier ist möglicherweise noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die Erfahrung mit den Anmeldern zeigt, dass sie vor das Verwaltungsgericht ziehen, um dort Beschwerde einzulegen. Weisen die Richter die Klage ab, können sie noch eine Instanz weiter gehen, zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Erst mit seiner Entscheidung steht fest, ob eine Versammlung stattfindet oder nicht.
Angemeldet bleibt aber eine Gegendemo vom Nürnberger Bündnis Nazistopp, die nach jetzigem Stand am Sonntag um 17 Uhr am Hauptmarkt stattfindet. Schließlich ist noch unklar, wie die Gerichte entscheiden, falls Beschwerde eingereicht wird. Ihr Motto: „Mehr denken statt querdenken.“

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