Die Goldene Bulle wird Teil des Unesco-Welterbes

28.7.2014, 08:13 Uhr
Zählt nun zum Unesco-Weltdokumentenerbe: Die Goldene Bulle von 1356.

© Stefan Hippel Zählt nun zum Unesco-Weltdokumentenerbe: Die Goldene Bulle von 1356.

Die beiden Einrichtungen verwahren zwei von heute sieben Originalen der ersten "Verfassung" des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (HRR), das bis zu dessen Ende in Kraft war. Die Goldene Bulle war das erste und beständigste "Grundgesetz" des HRR. Sie wurde von Kaiser Karl IV. im Jahre 1356 erlassen und hat bis zum Ende des Alten Reiches im Jahr 1806, also für fast ein halbes Jahrtausend, dessen Verfassungsleben bestimmt.

Die ersten 23 Kapitel des Dokumentes sind bekannt als Nürnberger Gesetzbuch, wurden in der Noris erarbeitet und am 10. Januar 1356 auf dem Nürnberger Hoftag verkündet. Der Name Goldene Bulle stammt von der Besiegelung mit einem goldenen Siegel (lateinisch "bulla").

In einer gemeinsamen Aktion der Archive und Bibliotheken, die spätmittelalterliche Originale der Goldenen Bulle besitzen, war es den Angaben zufolge es 2013 gelungen, diese Urkunden in das Unesco-Programm der UNESCO einzubringen.

In das Memory of the World-Register werden unter anderem Unikate aufgenommen, die das kollektive Gedächtnis der Menschen in den verschiedenen Ländern unserer Erde repräsentieren. Die Ernennung gilt als Auszeichnung. Für Deutschland gibt es 17 Einträge im Weltdokumentenerbe.

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