Dürfen sich geheilte Corona-Patienten freier bewegen?

8.4.2020, 16:18 Uhr
Mindestens eineinhalb Meter Abstand muss man in Zeiten von Corona von anderen Menschen halten, um die Infektionsgefahr zu minimieren. Doch gilt diese Verhaltensregel auch für bereits genesene Covid-19-Patienten?

© Michael Matejka Mindestens eineinhalb Meter Abstand muss man in Zeiten von Corona von anderen Menschen halten, um die Infektionsgefahr zu minimieren. Doch gilt diese Verhaltensregel auch für bereits genesene Covid-19-Patienten?

Wie viele genesene Covid-19-Patienten gibt es derzeit in Bayern?

Von insgesamt 28.053 Covid-19-Fällen in Bayern (Stand 8. April) gelten 7900 Patienten als genesen. Wann gilt ein Patient als genesen? Die Anzahl der Genesenen beruht auf einer Schätzung, die sich an den Kriterien des Robert Koch-Instituts orientiert. Fälle gelten als genesen, wenn ihr Meldedatum länger als zwei Wochen zurückliegt und wenn gleichzeitig keine Krankenhaus-Einlieferung ohne bekanntes Entlassungsdatum vorliegt, keine Lungenentzündung oder Atemnot bekannt ist und kein Todesfall gemeldet wurde.

Inwiefern wird auch durch Tests verifiziert, dass ein Patient genesen ist?

Gar nicht. Das würde laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die ohnehin knappen Ressourcen des öffentlichen Gesundheitsdienstes unnötigerweise belasten, da man jeden Patienten über Wochen verfolgen müsste, obwohl daraus in der Regel keine weiteren Maßnahmen erfolgen.


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Darf ich mich als Genesener wieder freier bewegen? Darf ich mich in den Park legen, Freunde besuchen oder meinen Laden wieder aufsperren?

Nein. Die Ausgangsbeschränkungen gelten ausnahmslos für alle Bürger in Bayern. Bei Kontrollen werden Genesene von der Polizei genauso behandelt wie alle anderen.

Wie viele bayerische Polizisten sind mit dem Coronavirus infiziert?

Bis 7. April gab es nach Angaben des Innenministeriums unter allen Beschäftigten der bayerischen Polizei 187 bestätigte Fälle. Unter Quarantäne standen 179 Beschäftigte der Bayerischen Polizei. Darüber hinaus befanden sich zwei Beschäftigte der Polizei im Ausland in Quarantäne. 44 ehemals erkrankte Polizisten gelten als genesen. "Unser Grundsatz ist, dass die Funktions- und Handlungsfähigkeit der Bayerischen Polizei sicherzustellen ist. Dafür ist die Polizei personell gut ausgestattet. Mit derzeit rund 43.500 Stellen hat die Polizei den bislang höchsten Personalstand", betont das Innenministerium.

Ist ein Dokument geplant, mit dem ehemalige Patienten künftig ausweisen können, dass sie genesen sind und das künftig zusätzliche Freiheiten ermöglichen könnte?

Dem LGL sind keine derartigen Planungen bekannt. "Im Übrigen müssen die Kapazitäten der Gesundheitsbehörden für die Ermittlung der Kontaktpersonen und die Umsetzung der infektionshygienischen Maßnahmen genutzt werden", teilt eine LGL-Sprecherin mit.

Inwiefern ist geplant, Genesene verstärkt in sensiblen Bereichen einzusetzen, um Neuinfektionen zu vermeiden?

Grundsätzlich wird der Personaleinsatz von der jeweiligen Einrichtung festgelegt. Derzeit ist man sich aber noch nicht vollkommen sicher, ob Genesene über einen ausreichenden Immunschutz verfügen. Auch genesene Mitarbeiter müssen sich mit der empfohlenen Schutzausrüstung gegen Neuinfektionen schützen wie alle anderen Mitarbeiter auch. Sollten sich Untersuchungen bestätigen, dass Genesene tatsächlich immun sind, wäre laut LGL ein bevorzugter Einsatz in Bereichen wie Geriatrie oder Intensivmedizin denkbar.

Wie sicher ist man sich, dass genesene Covid-19-Patienten zumindest zeitweise immun sind gegen das Coronavirus?

Derzeit gibt es laut LGL noch keine sicheren Erkenntnisse zu einer Immunität nach der Covid-19-Infektion und deren Dauer. Allerdings deuten erste Forschungsergebnisse darauf hin, dass sich eine Immunität nach der Infektion entwickelt kann. Die Forschungsarbeiten und Studien laufen weiter und sollen möglichst bald gesicherte Erkenntnisse liefern.

Welche Empfehlungen gibt das LGL Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zum Umgang mit Genesenen?

Covid-19-Patienten müssen nach Symptombeginn für mindestens zwei Wochen in Quarantäne. Grundsätzlich gilt ein Patient, wenn er aus der Isolierung entlassen wurde, als genesen und nicht mehr ansteckend, er kann sich (im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen) frei bewegen. In Einzelfällen kann das Gesundheitsamt Auflagen machen. Bei infizierten Beschäftigten einer medizinischen Einrichtung oder eines Alten- oder Pflegeheimes gilt, dass diese nach Ablauf der Quarantäne mindestens 48 Stunden symptomfrei sein müssen und zwei negative Sars-CoV-2-Tests im Abstand von 24 Stunden nach Ende der Symptome aufweisen müssen.


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