Feuerlöscherwerfer: VAG will 31.000 Euro von Club-Fan

9.1.2018, 16:11 Uhr
Feuerlöscherwerfer: VAG will 31.000 Euro von Club-Fan

© Foto: Heinz Wraneschitz

Derbys zwischen dem 1. FC Nürnberg und der SpVgg Greuther Fürth werden von einigen Fußballfans gerne dazu benutzt, viele tausend Jahre Zivilisation von einer Sekunde auf die nächste abzustreifen. So war es auch am 11. August 2014: Der Club trat in Fürth in der 2. Fußballbundesliga an. In einem Sonderzug der U-Bahnlinie 1 überschlugen sich die Ereignisse: Anhänger des 1. FCN zertrümmerten Scheiben in den Waggons und zündeten Böller.

Der damals 23 Jahre alte Matthias V. entleerte erst einen Feuerlöscher bei voller Fahrt aus einem zerstörten Fenster und warf den leeren Stahlzylinder dann hinterher. Das schwere Geschoss schlug direkt in der Frontscheibe einer aus Fürth kommenden U-Bahn ein. Wie ein Wunder hielt die Scheibe größtenteils Stand. Die junge U-Bahnfahrerin verletzte sich jedoch durch Splitter im Gesicht und an den Armen.

Absicht oder nicht?

Ob der Club-Hooligan den Feuerlöscher absichtlich auf den entgegenkommenden Zug geworfen hat und damit den Tod der Fahrerin und bei einem dramatischeren Ausgang womöglich auch von Fahrgästen in Kauf genommen hat oder nicht, war die entscheidende Frage in einem strafrechtlichen Verfahren im Sommer 2015.

Der Angeklagte und seine beiden Rechtsanwälte bestritten einen Vorsatz: V. habe den Feuerlöscher auf einen Weg neben den Gleisen werfen wollen. Dass er die entgegenkommende U-Bahn traf, sei nicht beabsichtigt gewesen. Man könne den Mann deshalb nur wegen fahrlässiger Körperverletzung und anderer kleinerer Delikte bestrafen. Eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren sei ausreichend, so die Verteidiger.

Staatsanwaltschaft und Gericht sahen den Fall nach elf Verhandlungstagen anders. Sie waren überzeugt davon, das der Angeklagte billigend in Kauf nahm, dass die Frau getötet wird. Der Staatsanwalt forderte sieben Jahre Haft, unter anderem wegen versuchten Mordes.

Die Schwurgerichtskammer ging über diesen Antrag sogar noch hinaus und verurteilte den Club-Fan zu sieben Jahren und einem Monat Gefängnis. Die Zugführerin habe keine Chance gehabt, auszuweichen, so die Vorsitzende Richterin, die in ihrer Urteilsbegründung von einer "kaum zu übertreffenden Gleichgültigkeit" sprach.

Beklagter weigert sich 

Matthias V. und seine Anwälte gingen in Revision. Anfang 2016 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil. Die Entscheidung der Nürnberger Richter enthalte keine Rechtsfehler, so der BGH.

Dreieinhalb Jahre nach der Tat fordert nun die VAG Schadenersatz von dem Nürnberger. Knapp 31.000 Euro verlangen die Verkehrsbetriebe unter anderem für Schäden an den beiden U-Bahnen und für die Lohnfortzahlung der verletzten und traumatisierten U-Bahnfahrerin. Der Beklagte hält nicht alle Forderungen für gerechtfertigt.

Am ersten Verhandlungstag am Dienstag sind fünf Zeugen geladen. Für Anfang April ist ein weiterer Prozesstermin angesetzt. Der 26-Jährige hatte bereits während des Strafprozesses der VAG-Mitarbeiterin ein Schmerzensgeld bezahlt.