Frankenschnellweg: Klares Urteil, das nicht für Klarheit sorgt

16.7.2014, 06:00 Uhr
Der Prozess um den Frankenschnellweg: Werden die Kläger in die zweite Instanz gehen?

© dpa Der Prozess um den Frankenschnellweg: Werden die Kläger in die zweite Instanz gehen?

Doch der Bund Naturschutz sowie die vier Privatkläger können natürlich immer noch die nächste Instanz, den Verwaltungsgerichtshof in München, anrufen. Das kann sich dann ziehen, bis ein endgültiges Urteil vorliegt. Doch werden die Kläger in die zweite Instanz gehen?

Rund 20.000 Euro hat der erste Gang vor das Verwaltungsgericht gekostet und wurde aus Spendengeldern finanziert. Natürlich ein lächerlich kleiner Betrag, wenn man ihn mit den 450 Millionen Euro an Baukosten des Frankenschnellwegs vergleicht.

Trotzdem müssen die nächsten 20.000 Euro, vielleicht sind es sogar mehr, erst einmal aufgebracht werden. Für einen Gang durch die Instanzen, der wenig Erfolg verspricht, eigentlich eine Verschwendung. Sicher, man muss erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Inhaltlich blieb für die Gegner des Ausbaus aber kaum etwas übrig, das juristisch hoffnungsvoll verwertet werden kann. Es bleibt die Suche nach Verfahrensfehlern.

Auch wenn die Chancen klein sind, inhaltlich erfolgreich zu sein, so wird es wohl doch eine zweite Instanz geben: Der Bund Naturschutz wird sich von seinen Anhängern nicht nachsagen lassen wollen, nicht alles versucht zu haben, um den Ausbau zu verhindern. Das Urteil ist ein Lob für die so oft gescholtene Arbeit der Bauverwaltung, und die hat offenbar ihre Abwägungen und Entscheidungen sehr gut begründet.

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