Freude für alle - Fall 20: Wenn der Lohn einfach nicht reicht

7.12.2020, 05:56 Uhr
Es reicht trotz Vollzeitjob nicht für den Lebensunterhalt, weshalb die Familie zusätzlich Arbeitslosengeld II erhält. Dennoch: Jeden Monat muss sich Frank K. einen Gehaltsvorschuss geben lassen.

© Karl-Josef Hildenbrand / dpa Es reicht trotz Vollzeitjob nicht für den Lebensunterhalt, weshalb die Familie zusätzlich Arbeitslosengeld II erhält. Dennoch: Jeden Monat muss sich Frank K. einen Gehaltsvorschuss geben lassen.

Die Hände in den Schoß gelegt hat er nie - trotz fehlender Berufsausbildung. Zweimal hat sich Frank K. (alle Namen geändert) an einer Ausbildung versucht. Die zum Mechatroniker schaffte er nicht. "Da war ich einfach zu schlecht in der Schule", wie der heute 24-jährige sagt. Die zweite Ausbildung zum Maler und Lackierer endete, weil der Betrieb dicht machte. Frank K. hat dennoch immer gearbeitet.

Seit zwei Jahren ist er nun schon für eine Zeitarbeitsfirma als Produktionshelfer im Schichtdienst tätig — inzwischen manchmal an sieben Tagen die Woche. Denn seit einem Jahr trägt er auch die Verantwortung für die kleine Sophie, die er mit seiner Freundin Kathrin M. hat. Über ein Jahr hatte das Paar verzweifelt nach einer Wohnung gesucht, um als Familie zusammenleben zu können. Zuvor hatte er bei seinen Eltern im Kinderzimmer gelebt, sie bei ihrer Tante - selbst dann noch, als Sophie bereits auf die Welt gekommen war.

Ein Lichtblick für die junge Familie

Im Frühjahr dann endlich der Lichtblick: Sie fanden eine kleine Drei-Zimmer-Wohnung in einem Hochhaus im Süden der Stadt. Es ging voran: Frank K.s Eltern liehen dem Paar Geld, um die nötigsten Möbel kaufen zu können, Freunde spendeten eine alte Waschmaschine, einen alten Kühlschrank und gebrauchten Herd. Doch bis heute ist das Kinderzimmer leer, weshalb Sophie bei ihren Eltern schläft. In der Küche fehlen Schränke und Regale. Wer über ein geringes Einkommen verfügt, der muss sich solche Anschaffungen oft mühsam zusammen sparen. Das Paar war dennoch auf einem guten Weg.


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Doch dann kam Corona. Frank K. musste für mehrere Monate in Kurzarbeit gehen und wurde anschließend entlassen. Seine Zeitarbeitsfirma stellte ihn später zwar wieder ein, aber nun zu schlechteren Konditionen: Statt wie bisher 14 Euro, verdient er inzwischen 10,15 Euro pro Stunde - obwohl er genau den gleichen Job macht, wie zuvor. Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, nun annähernd Mindestlohn. Die Familie ist finanziell in die Schieflage geraten: So sehr, dass sie der Wohnungsbaugesellschaft zuletzt die Miete schuldig blieb und nun natürlich in der Verpflichtung steht, dies nachzuzahlen. "Wir hoffen, dass wir das in Raten machen können", sagt Frank K.

Doch selbst das wird ein zusätzlicher Kraftakt für ihn werden. Denn das junge Paar hat auch Schulden. Und das nicht nur bei den Eltern. Beide haben einen Schufa-Eintrag: Frank K. wegen eines alten Handy-Vertrags. Kathrin M. krebst mit alten Verbindlichkeiten ihres Ex-Partners herum, für den sie vor ein paar Jahren gebürgt hatte. 250 Euro haben die beiden insgesamt an Raten zu zahlen. Das junge Paar ist bei der Insolvenzberatung, hat sich Hilfe gesucht.

Langer Arbeitsweg für Frank K.

Mit Zuschlägen für Wochenenddienst und Nachtschichten versucht der junge Mann unterdessen das Budget seiner Familie aufzubessern. Eine Stunde ist er dafür Tag für Tag unterwegs, um zu seiner Arbeitsstätte zu kommen - und am Abend eben auch wieder eine Stunde unterwegs nach Hause. Es reicht trotz Vollzeitjob nicht für den Lebensunterhalt, weshalb die Familie zusätzlich Arbeitslosengeld II erhält. Dennoch: Jeden Monat muss sich Frank K. einen Gehaltsvorschuss geben lassen.


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Bleiben die Mietschulden und die vielen Dinge, die in der Wohnung fehlen, welche die Familie dringend anschaffen müsste. Doch dies schafft das Paar aus eigenen finanziellen Mitteln schlicht nicht. Frank K. und Kathrin M. geben dennoch nicht auf. "Wir wollen unsere Schulden schnell loswerden. Dann kann ich vielleicht endlich auch das mit einer Ausbildung machen", sagt er. "Wir haben keine großen Ansprüche, brauchen nicht viel und wollen ja nur jeden Monat über die Runden kommen."

Doch die Angst, ihre Wohnung womöglich zu verlieren, treibt die beiden um. Was ist, wenn in Frank K.s Firma wieder Kurzarbeit angemeldet wird? Was, wenn er wieder seine Anstellung verliert? Diese Zukunftsängste wollen sie nicht zu sehr an sich heranlassen. Auch weil ihre Sorgen schon jetzt groß genug sind und vor allem Frank K. stark belasten.

Um die Familie bei der Begleichung der Mietschulden und der Finanzierung wichtiger Anschaffungen zu unterstützen, bitten wir heute herzlichst um Spenden.


"Freude für alle" 2020: So funktioniert die Spendenaktion


Hier die "Freude für alle"-Spendenkonten: Spk. Nürnberg: DE63 7605 0101 0001 1011 11;

Spk. Fürth: DE96 7625 0000 0000 2777 72;

Spk. Erlangen: DE28 7635 0000 0000 0639 99;

Postbank Nürnberg: DE83 7601 0085 0400 0948 54.

Für zweckgebundene Spenden genügt die Angabe der Fallnummer. Alle Spendernamen werden in den Nürnberger Nachrichten veröffentlicht (außer bei dem Vermerk "anonym"). Barspenden sind in den in den Geschäftsstellen der Zeitung in der Nürnberger Mauthalle, in Fürth (Schwabacher Straße 106) und Erlangen (Hauptstraße 38) möglich.

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