"Früher eingreifen": Brinkhaus zieht Lehren aus Feinstaub-Debatte

25.1.2019, 19:56 Uhr
Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus und Marcus König, Vorsitzender der Nürnberger CSU-Stadtratsfraktion, trafen sich am Mittwoch in der Frankenmetropole.

© Michael Matejka Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus und Marcus König, Vorsitzender der Nürnberger CSU-Stadtratsfraktion, trafen sich am Mittwoch in der Frankenmetropole.

Wäre dies geschehen, dann hätten die "Auseinandersetzungen in dieser Schärfe" nicht passieren können, meinte der CDU-Politiker weiter. "Wir müssen auf den Klimawandel reagieren, aber die Maßnahmen, die dagegen beschlossen werden, müssen auch umsetzbar sein." Wie berichtet, hatten mehr als 100 Lungenspezialisten eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie Zweifel am gesundheitlichen Nutzen der aktuellen Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide (NOx) äußerten.

Sie sähen keine wissenschaftliche Begründung, die die geltenden Obergrenzen rechtfertigen würde, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme. Der Vorsitzende der Unionsfraktion teilte ferner mit, dass man "national (...) die Spielräume der Behörden erweitern" wolle, "von Fahrverboten absehen zu können". Brinkhaus: "Wir können national den Grenzwert an sich nicht ändern, aber eine Schwelle definieren, ab der Fahrverbote überhaupt erst als geeignete Maßnahme für bessere Luft in Betracht kommen.

Man nehme das Thema sehr ernst

Das kann man, weil Fahrverbote als eine besonders einschneidende Maßnahme verhältnismäßig sein müssen." Man nehme das Thema "sehr, sehr ernst". Bereits im November vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Geregelt werden soll, dass in Städten, in denen der Stickoxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm nur geringfügig überschritten wird, Fahrverbote in aller Regel unverhältnismäßig sind.


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Das gilt für die Städte, in denen der Jahresmittelwert 40 bis 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft beträgt, hieß es damals. "Wir haben keine Europäischen Grenzwerte verändert", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) damals nach der Kabinettsitzung. "Aber wir haben unterschieden zwischen geringeren Überschreitungen dieser Grenzwerte von 40 Mikrogramm und höherer Überschreitung." Die Neuregelung des Bundesimmissionsschutzgesetzes liegt dem Vernehmen nach bei der EU zur Stellungnahme vor. Gebe es bis Mitte Februar keine Einwände, dann könnten die Änderungen gesetzgeberisch beschlossen werden, heißt es aus informierten Kreisen.

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