Amtsgericht Nürnberg

Gefälschter Impfpass: Urlauber flog am Nürnberger Flughafen auf - Geldstrafe

25.1.2022, 18:34 Uhr
Gefälschter Impfpass: Urlauber flog am Nürnberger Flughafen auf - Geldstrafe

© Stefan Puchner, dpa

Ausgangssperre, Kontaktbeschränkung, Maskenpflicht: Ein Verstoß gegen die Corona-Regeln kann teuer werden - 6500 Anzeigen gingen beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg im ersten Jahr der Pandemie zwischen Frühjahr 2020 und Frühjahr 2021 ein. Das Rechtsamt der Stadt Nürnberg orientierte sich in der Strafhöhe am Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie" des Bayerischen Gesundheitsministeriums - ebenso wie bei Strafzetteln die Falschparker kassieren, ging es bei diesen Verstößen um Ordnungswidrigkeiten. Die Amtsgerichte verhandelten zig Einsprüche.

Mittlerweile ist das dritte Jahr in der Pandemie angebrochen und verändert hat sich nicht nur die epidemische Lage, sondern auch die juristische: Seit die Corona-Impfung angelaufen ist, boomt auch das Geschäft mit gefälschten Impfnachweisen, schließlich bilden sich in der Welt der Strafjustiz immer auch gesellschaftliche Umbrüche ab. Man könnte auch sagen: Verbrechen und Vergehen sind immer nah am Zeitgeschehen - und nun ist die nächste Flut an Strafverfahren zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in Hunderten von Fällen, das aktuelle Verfahren am Amtsgericht Nürnberg macht nur den Anfang.

Am 21. November 2021 kam ein Monteur (38) von einer Urlaubsreise aus dem türkischen Antalya zurück. Bei der Einreisekontrolle legte er einen gefälschten Impfausweis vor, die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Nürnberg-Flughafen wurden misstrauisch. Nun brummt das Amtsgericht Nürnberg dem Monteur 2800 Euro Geldstrafe auf - und dies, obwohl er selbst nicht vor Gericht erscheint. Er wird nun wegen des "Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse" einen schriftlichen Strafbefehl über 60 Tagessätze (dies entspricht zwei Monatsgehältern) zu jeweils 40 Euro erhalten - dagegen kann er Einspruch einlegen.

Gut möglich, dass der Mann gar nicht damit gerechnet hat, dass ihm Ungemach droht, war doch auch unter Juristen bis November 2021 heftig umstritten, ob man sich mit einem gefälschten Impfpass überhaupt strafbar macht. Die Rede war von einer Strafbarkeitslücke. Wer nämlich in der Apotheke einen gefälschten Impfausweis vorlegte, um ein digitales Impfzertifikat zu bekommen, mache sich nach der alten Rechtslage nicht strafbar - das alte Gesetz griff nur, wenn Fälschungen bei Behörden und Versicherungsgesellschafen verwendet wurden.

Eben diese Vorschrift hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes verschärft. Am 24. November 2021 trat die Änderung in Kraft. Nun muss, wer Impfpässe fälscht oder in Umlauf bringt mit einer Geld- oder Haftstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Und jedem, der beim Vorlegen eines gefälschten Dokumentes erwischt wird, egal ob in einer Behörde oder einem Schuhgeschäft, droht Geld- oder eine einjährige Freiheitsstrafe.

Drei Tage liegen zwischen der Einreise des Mannes und der Gesetzesänderung - doch er hat auch schon gegen das alte Gesetz verstoßen, schließlich zeigte er seinen Impfausweis der PI am Flughafen und damit Behördevertretern vor.

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