Geistig behinderter Flüchtling soll abgeschoben werden

6.11.2019, 05:32 Uhr
Der bayerische Flüchtlingsrat sieht sie die Abschiebepolitik des Freistaats bei Asylsuchenden aus Afghanistan besonders kritisch: "Die Lage in diesem Land spitzt sich immer mehr zu."

© Daniel Maurer/dpa Der bayerische Flüchtlingsrat sieht sie die Abschiebepolitik des Freistaats bei Asylsuchenden aus Afghanistan besonders kritisch: "Die Lage in diesem Land spitzt sich immer mehr zu."

"Hossain ist absolut nicht in der Lage, in Afghanistan für sein Überleben zu sorgen. Durch die Abschiebung ist die Gefahr einer lebensbedrohlichen Situation für ihn absolut gegeben", betont Johanna Böhm vom Bayerischen Flüchtlingsrat. Der 26-Jährige aus Nürnberg hat seit 2011 einen gesetzlichen Betreuer und neben der geistigen Behinderung auch eine depressive Störung.


Abschiebung in Nürnberg: Flüchtlingsrat sorgt sich um Afghanen


Der junge Mann lebt seit neun Jahren in Deutschland, ist Analphabet und hat aufgrund seiner geistigen Behinderung einen Behindertenausweis mit einem Grad von 50 Prozent. "Hossain kann sich aufgrund seiner geistigen Behinderung kaum verständigen", zitiert der Bayerische Flüchtlingsrat den Onkel von Hossain in einer Pressemitteilung. Der Onkel sowie der Bruder des 26-Jährigen leben in München. Laut Flüchtlingsrat hat er keine Familie mehr in Afghanistan.

Kein pauschaler Grund für Schutz

Zu "bevorstehenden Vollzugsmaßnamen" will sich die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) der Regierung von Mittelfranken nicht äußern. Auf NZ-Anfrage erklärt die Pressestelle jedoch ganz allgemein das Vorgehen. "Die Ausländerbehörde prüft in jedem Stadium des ausländerbehördlichen Vollzugs (...), ob die Abschiebung der Person durchgeführt werden kann und ob sie tatsächlich auch reisefähig ist." Eine Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen kann, müsse der Betroffene durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen. Wenn der Abschiebung keine gesundheitlichen Gründe entgegenstehen, werde diese vollzogen.

Dass eine Behinderung nicht pauschal als Grund für den besonderen Schutz des Asylsuchenden in Deutschland gilt, weiß auch Johanna Böhm vom Flüchtlingsrat. Es komme auf die Art der Behinderung an, auch andere Faktoren spielen eine Rolle, betont sie. "Es ist immer eine individuelle Entscheidung", sagt Böhm. Kritisch sieht sie die Abschiebepolitik des Freistaats bei Asylsuchenden aus Afghanistan: "50 Prozent aller in Deutschland abgeschobenen Afghanen kommen aus Bayern. Es gibt Länder, die gar keine Afghanen mehr abschieben. Die Lage in diesem Land spitzt sich immer mehr zu."

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