Gericht bestätigt Tempo 30 vor Nürnberger Schule

10.12.2012, 16:07 Uhr
Das Verwaltungsgericht Ansbach bestätigte die Tempo-30-Regelung vor dem Dürer-Gymnasium (Symbolbild).

© Hans-Joachim Winckler Das Verwaltungsgericht Ansbach bestätigte die Tempo-30-Regelung vor dem Dürer-Gymnasium (Symbolbild).

Ein Nürnberger hatte gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der am Dürer-Gymnasium vorbei führenden Reutersbrunnenstraße geklagt. Vor gut einem Jahr hatte die Stadt Nürnberg dort die Tempo-30-Zone eingeführt. 

Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly zeigte sich in einer ersten Stellungnahme zufrieden mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. "Das ist ein gutes Urteil für den Schutz unserer Kinder. Das Grundrecht auf Tempo 50 ist eben niedriger zu bewerten als das Grundrecht auf Unversehrtheit", so das Stadtoberhaupt.

Der Kläger hatte geltend gemacht, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Begrenzung nicht vorlägen. Verkehrsbeschränkungen dürften nur angeordnet werden, wenn dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten sei. In der Reutersbrunnenstraße bestehe eine solche Gefahrenlage nicht., da dort eine Fußgängerampel installiert sei.

Das Verwaltungsgericht folgte hingegen der Auffassung der Stadt Nürnberg. Demnach bestehe im Bereich des Dürer-Gymnasiums wegen der örtlichen Verhältnisse eine besondere Gefährdungssituation, die Tempo 30 erfordere. Bereits das Angrenzen einer Schule an eine Ortsstraße berge tendenziell eine erhebliche Gefährdungssituation für Schülerinnen und Schüler, weil diese sich im Schulbereich häufig unvorsichtig verhielten. Hinzu käme der An- und Abfahrverkehr zur Schule zu Schulbeginn und Schulschluss.

Die Stadt Nürnberg habe daher ihr Ermessen bei der Entscheidung, Tempo 30 anzuordnen, ordnungsgemäß ausgeübt. Ebenso ist es nach Auffassung der Kammer nicht zu beanstanden, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auch in den Ferienzeiten gilt.

Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich nur auf das Dürer-Gymnasium. Die Stadt geht aber davon aus, dass damit auch die anderen Tempo-30-Zonen vor Nürnberger Schulen erhalten bleiben. Bisher bestehen solche Geschwindigkeitsbegrenzungen vor der Grundschule Fischbach, der Georg-Ledebour-Schule, dem Förderzentrum Langwasser, der Grundschule Gebersdorf, der Georg-Holzbauer-Schule, der Dr.-Theo-Schöller-Schule und der Wahlerschule.

OB Maly kündigte in der Stellungnahme außerdem an, dass die Stadt mit der Regierung über Geschwindigkeitsbegrenzungen vor der Max-Beckmann-Schule, der Konrad-Groß-Schule und der Schule Katzwang erneut verhandeln würde. Die Stadt hatte auch vor diesen Schulen Tempo-30-Schilder aufgestellt, musste diese aber auf Drängen der Regierung von Mittelfranken zu Schuljahresbeginn wieder abbauen.

Hier geht es zu einem Blogeintrag zum Thema.