Haftzelle, Verweis, Überprüfung: Ärger mit Polizei wird teuer

15.2.2020, 12:18 Uhr
Das kostet: Nach einer Durchsuchung, der Feststellung der Personalien und einem Platzverweis im Hauptbahnhof fallen jetzt Gebühren an. Die Bundespolizei berechnet in diesem Fall 44,65 Euro.

© Michael Matejka Das kostet: Nach einer Durchsuchung, der Feststellung der Personalien und einem Platzverweis im Hauptbahnhof fallen jetzt Gebühren an. Die Bundespolizei berechnet in diesem Fall 44,65 Euro.

Eine Streife greift einen Randalierer im Nürnberger Hauptbahnhof auf. Sie nimmt ihn mit zur Dienststelle, er wehrt sich, zerreißt dabei die Uniform eines Polizisten. Dann kommt er in eine Haftzelle bis er sich beruhigt hat. Anschließend werden seine Personalien festgestellt.


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Im Oktober 2019 hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) grünes Licht für eine Gebührenverordnung gegeben, mit der die Bundespolizei, die für Bahnhöfe, Gleisanlagen und Flughäfen zuständig ist, Rechnungen stellen kann. Im beschriebenen Fall etwa sind das allein 6,51 Euro pro Viertelstunde Gewahrsam. Hinzu kommen Kosten für die beschädigte Uniform. Wird der Mann erkennungsdienstlich erfasst (Lichtbilder, Größe, Gewicht, Fingerabdrücke), fällt eine weitere Gebühr in Höhe von 59,50 Euro an. Der Gebührenbescheid wird dem Mann von der Verwaltung später zugestellt.

Besinnt sich eine renitente Person rechtzeitig und akzeptiert im Hauptbahnhof den mündlichen Platzverweis der Polizeibeamten, nachdem sie seine Identität festgestellt hatten, werden lediglich 44,65 Euro fällig.

Mehrere hundert Euro für abgestellten Koffer

Wer heute leichtsinnig seinen Koffer im Hauptbahnhof stehen lässt und sich vom Gepäck entfernt, muss ebenfalls mit Kosten rechnen. So war das bei einer Frau, die im Düsseldorfer Hauptbahnhof ihren Koffer vergessen hatte. Nach etwa 30 Minuten wurde sie über eine Lautsprecherdurchsage ausfindig gemacht. Zu diesem Zeitpunkt war die Fundstelle bereits weiträumig abgeriegelt, der Sprengstoffhund war auch schon unterwegs. In Zeiten abstrakter Terrorgefahr reagieren die Sicherheitsbehörden schnell. Im Fall der Frau in Düsseldorf ist ein Bescheid in Höhe von 550 Euro verschickt worden. Vergesslichkeit kann also teuer werden.

 

 

Bisher werden zwar von der Bundes- und der Landespolizei den Vereinen die Einsätze bei Fußballbundesligaspielen nicht in Rechnung gestellt. Doch bei manchen radikalen Fans fallen Gebühren an, so Heiko Teggatz, Vize-Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft: "Ich denke da an die in Zügen randalierenden Fußballfans, denen wir jetzt Gebühren für den Einsatz der Polizeikräfte und unsere Auslagen, zum Beispiel für das Ablöschen bengalischer Feuer, in Rechnung stellen können", sagt er. Aber nur, sofern sich die Identität der Verursacher feststellen lässt.

60 Euro für eine Nacht in der Zelle

Warum aber verlangt die Bundespolizei neuerdings überhaupt Gebühren? Es geht um Kosten, die nicht mehr länger zulasten der Allgemeinheit gegen sollen, sondern die nun einem Verursacher in Rechnung gestellt werden, heißt es im Bundesinnenministerium auf NN-Anfrage. "Die Gebühren sollen nicht nur die individuelle Verantwortung für die Kosten der polizeilichen Maßnahme verdeutlichen, sondern können auch zu einer künftigen Verhaltensbeeinflussung beitragen", erklärt Ministeriumssprecher Daniil Kushnerovich.


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Vor dem Hauptbahnhof weht aber ein anderer Wind. Denn auf der Straße sind nicht mehr die Bundes-, sondern die Landespolizisten zuständig. Wer also vor dem Bahnhofsgebäude unangenehm auffällt, eine Streife der bayerischen Polizei dessen Personalien feststellt und einen mündlichen Platzverweis erteilt, wird nicht zur Kasse gebeten.

Gebühren auch bei Landespolizei

Gebühren fallen aber auch bei der Landespolizei an, etwa dann, wenn jemand betrunken in eine Ausnüchterungszelle kommt. Die Beamten setzen eine Pauschale von 60 Euro an. "Dieser Satz kann auch dann berechnet werden, wenn der Betroffene nicht in der Haftzelle untergebracht wird, sondern beispielsweise in die Obhut von Angehörigen übergeben wird", so Michael Hetzner, Sprecher im Polizeipräsidium Mittelfranken.

Gebühren verlangt die Landespolizei auch, wenn ein Fahrzeug abgeschleppt und verwahrt wird, wenn für private Zwecke, etwa bei Konzerten, das Gelände abgesperrt und gesichert werden muss, wenn ein Alarm falsch ausgelöst wird (Überfallmeldeanlagen etwa in Banken oder bei Juwelieren), aber auch, wenn jemand den Notruf missbraucht und einen Polizeieinsatz auslöst. So geschehen im Juni 2017, als ein betrunkener 49-Jähriger die 110 wählte und behauptete, dass sich jemand in seiner Wohnung mit Schusswaffe aufhält. Wie sich später herausstellte, wollte er seinem Trinkkumpan nur eins auswischen. Die Rechnung für den Polizeieinsatz musste er aber berappen. Kostenpunkt: 11.664 Euro.

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