Hitlergruß bei Rechtendemo: Geldstrafe für 43-Jährigen

11.11.2016, 06:00 Uhr
Der 43-jährige Angeklagte wehrt sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts.

© Stefan Hippel Der 43-jährige Angeklagte wehrt sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts.

Er hätte die Polizei um Hilfe rufen wollen, sagt der Angeklagte vor einer Berufungskammer des Landgerichts. Nachdem er mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Kind im April zufällig auf eine Demonstration der Partei "Die Rechte" gestoßen sei, wären sie von Gegendemonstranten bedroht worden. Wie die Lebensgefährtin des Angeklagten vor Gericht sagt, seien sie und ihr Partner von etwa zehn Leuten eingekreist worden. Dann wurden sie mit Rufen wie "Scheiß-Glatze" beschimpft. Ihr Partner habe deshalb eine Winkbewegung in Richtung Polizei gemacht.

Der in Tschechien geborene Angeklagte mit deutscher Staatsangehörigkeit erklärt, er habe mit dem linken Arm seinen Sohn festgehalten und den rechten nach oben gestreckt. Wie zwei Zeugen erzählen, sei das aber kein hilfesuchendes Winken gewesen. Auch hätten sie gesehen, wie der Mann zuvor bei der Demonstration das Kind immer wieder der Menge entgegengestreckt habe. Der Angeklagte ist unter anderem bereits wegen Besitz von Heroin und Urkundenfälschung aufgefallen.

Winken nach Hilfe laut Richtern eine Schutzbehauptung

"Ich war geschockt", sagt die Zeugin, als sie beschreibt, wie der Mann für etwa ein bis zwei Sekunden seinen Arm zum Hitlergruß hochgestreckt habe. "Machen Sie doch mal vor", verlangt Verteidiger Mark Fischer von der Frau. Die schüttelt aber energisch den Kopf und weigert sich. Also lässt das Gericht sie das Vorgehen auf ein Blatt Papier aufmalen.

Der Angeklagte bestreitet hingegen die Vorwürfe. Die Richter halten seine Aussage für eine Schutzbehauptung. Da der 43-Jährige Hartz IV-Empfänger ist, wurde seine Geldstrafe auf 600 Euro reduziert.