Verwaltungsgericht fällt Urteil

Klage gegen die Pläne für Frankenschnellweg wurde abgewiesen

13.10.2022, 14:28 Uhr
Das Verwaltungsgericht hat eine der vielen Hürden für den Bau des Frankenschnellwegs nun aus dem Weg geräumt.

© Christian Höhn, NN Das Verwaltungsgericht hat eine der vielen Hürden für den Bau des Frankenschnellwegs nun aus dem Weg geräumt.

Es wäre einer Sensation gleich gekommen, wenn der Verkehrsclub Deutschland die Pläne für den Frankenschnellweg, ein 687-Millionen-Euro-Projekt, nochmal qua Gerichtsbeschluss komplett auf den Kopf gestellt hätte. Diese Sensation blieb aus: Das Verwaltungsgericht Ansbach hat soeben bekanntgegebenen, dass die Klage gegen den Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg abgewiesen ist.

Beim zweiten und letzten Verhandlungstag, in dem es vor allem um die Umweltbelange ging, lag gegen Ende die Spannung in der Luft. Würde das Gericht nun seine Entscheidung verkünden? Der Vorsitzende Richter Thilo Reindl bat jedoch um Verständnis, dass das Gericht noch Zeit bräuchte.

Nun, 24 Stunden später, teilt es in einer knapp gehaltenen Pressemitteilung mit, dass die Klage abgewiesen sei. Streitgegenstand der gerichtlichen Entscheidung war der Änderungs- und Ergänzungs-Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vom 10. Juli 2020. Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankenschnellwegs sieht unter anderem den kreuzungsfreien Ausbau mittels teilweiser Verlagerung in einen Tunnel vor, die abschnittsweise Erweiterung auf drei Fahrspuren sowie den Neubau der Neuen Kohlenhofstraße.

Der Kläger wandte im ersten Verhandlungstag gegen den Planfeststellungsbeschluss unter anderem ein, dass die zugrundeliegende Verkehrsprognose fehlerhaft erstellt worden sei. Beispielsweise berücksichtige sie nicht, dass Personen aufgrund des Ausbaus der Straße vom öffentlichen Personennahverkehr auf das Auto umsteigen würden oder dass der Durchgangsverkehr künftig stark ansteige.

Schließlich führte der Kläger auch an, dass die Finanzierbarkeit des Vorhabens fraglich sei und Klimaschutzziele nach dem Klimaschutzgesetz so nicht erreicht werden könnten.

Die zehnte Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach wies die Klage ab. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt werden.

Stimmen zur abgewiesenen Klage sowohl von Seiten des Klägers als auch das Beklagten werden aktuell erwartet.

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