Kläger und Kosten: Das ist der Stand beim Frankenschnellweg

7.2.2018, 05:18 Uhr
Kläger und Kosten: Das ist der Stand beim Frankenschnellweg

© F.: David Ebener, dpa

Der Zeitplan: Lässt man einmal die Anfänge in den sechziger Jahren beiseite, so gab es 2002 einen Beschluss mit Planungen für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs (FSW). Der neue Oberbürgermeister Ulrich Maly verwarf diese Pläne, denn die Ableitung des Verkehrs vor allem in die Südstadt hätte wahrscheinlich zu einer Blechlawine geführt, und fing deshalb noch einmal neu an. Es kam danach zu Nutzerbefragungen.

Bei denen stellte sich heraus, dass über 90 Prozent der Autofahrer auf dem FSW aus der Metropolregion kommen oder dahin wollen. Nur ein kleiner Teil ist Durchgangsverkehr. In einem aufwändigen Gutachter- und Diskussionsverfahren wurden Alternativen zum kreuzungsfreien Ausbau geprüft. Angesichts der Verkehrsmenge gibt es aber keine anderen erfolgversprechenden Lösungen als den Tunnel. Der vor wenigen Monaten wieder aufgetauchte Wunsch nach einem Boulevard wurde vor zehn Jahren schon einmal auf seine Tauglichkeit, das Verkehrsproblem zu lösen, geprüft.

2009 stellte die Stadt die ersten neuen Pläne der Staatsregierung vor. 2011 sagte Ministerpräsident Horst Seehofer eine überdurchschnittlich hohe Förderung zu, weil der FSW von Bedeutung für die ganze Region ist. Ebenfalls 2011 wurde mit der Feinplanung begonnen. Der Freistaat versprach, 395 Millionen der Gesamtkosten in Höhe von 449 Millionen Euro zu übernehmen. Baubeginn sollte 2015 sein. Ziel war, die Strecke weniger stauanfällig zu gestalten, um so die Luftbelastung zu verringern. Doch die Gegner des kreuzungsfreien FSW blieben hart und klagten 2015 gegen den Planfeststellungsbeschluss: Als Argument führten sie an, dass der FSW eigentlich eine Autobahn ist.

Der juristische Begründungszusammenhang: Vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach bekamen die Gegner nicht recht. Deshalb zogen sie vor die nächsthöhere Instanz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München äußerte nur in einem Punkt Zweifel an dem Planfeststellungsverfahren, das Baurecht zum Ziel hat: Nach europäischem Recht wäre wahrscheinlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig gewesen, nach bayerischem Recht aber nicht. Die europäischen Richter empfahlen im November 2016, eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) durchzuführen. Diese wurde schon von der Stadt abgeschlossen. Da auch der Baustellen- und Umleitungsverkehr mit berücksichtigt werden muss, werden die Ergebnisse im Detail erst Anfang Sommer 2018 vorliegen.

Die Kläger: Zunächst hatten drei Anlieger gegen den Frankenschnellweg geklagt. Der Bund Naturschutz (BN) kann nicht klagen, weil es in Deutschland keine Verbandsklage gibt. Inzwischen ist als Kläger nur noch Harald Wilde übrig geblieben. Der Bund Naturschutz stellt den Anwalt, die Kosten des Verfahrens übernimmt eine Bürgerinitiative. Wilde ist Professor an der Fachhochschule Stralsund und lebt nur selten in seinem Reihenhaus am Frankenschnellweg. Die Münchner Richter empfahlen der Stadt und dem BN, einen Vergleich zu schließen: Die Stadt kommt dem BN bei Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrverboten entgegen. Dafür ziehen der BN und Wilde ihre Klage zurück. Geht die Causa vor
den Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig, dann fällt eine Entscheidung erst in zwei Jahren, was erhebliche Auswirkungen auf die Kosten hat.

Der Kompromiss: Entgegen allen Spekulationen gibt es ihn. Lkw über 7,5 Tonnen im Transitverkehr dürfen den Frankenschnellweg zwischen Erlanger Kreuz und Nürnberg-Süd nicht mehr befahren. Auf der A 73 soll Tempo 60 gelten. Das wird streng kontrolliert. Das Abluftsystem am Tunneleingang und Tunnelausgang wird verbessert und sorgt für eine stärkere Verwirbelung der Luft. Carsharing und Fahrradverkehr sollen intensiver gefördert werden. Für neue Probleme sorgte das vorläufige Scheitern der Stadtbahn nach Kornburg. Der BN verlangt einen Ersatz. Es soll in Richtung Süden das Busnetz erweitert werden.

Wie geht es weiter? Wenn der BN die UVS im Sommer geprüft hat, dann muss er seine Mitglieder befragen, ob diese zustimmen. Wenn ja, dann kann 19 Monate nach der Abstimmung mit dem kreuzungsfreien Ausbau begonnen werden. So lang dauern die Bauvorbereitungen. Bauzeit: sieben Jahre. Die Behauptung, dass die Tunnelröhre tiefer gelegt werden muss und es dafür keine Pläne gibt, verweist Bürgermeister Christian Vogel in den Bereich der Märchen: Die Ausführungspläne werden aber erst beschlossen, wenn die UVS abschließend vorliegt. Damit werden die Risiken während der Bauphase minimiert.

Die Kosten: Durch die Wartezeit während der Gerichtsverfahren stiegen die Ausbaukosten gewaltig. Derzeit liegen sie nach Schätzungen von Bürgermeister Vogel bei 600 Millionen Euro, ursprünglich waren es 449 Millionen Euro.

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