"Klösterle": Wirtin muss sechseinhalb Jahre ins Gefängnis

3.12.2012, 10:58 Uhr
Weil sie die Detonation ihres Gasthauses absichtlich herbeigeführt haben soll, muss die ehemalige "Klösterle"-Wirtin für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis.

© Horst Linke Weil sie die Detonation ihres Gasthauses absichtlich herbeigeführt haben soll, muss die ehemalige "Klösterle"-Wirtin für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte die ehemalige Wirtin des Gasthauses zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft. Der Hilfskoch muss für  zwei Jahre und elf Monate ins Gefängnis. Dessen Geständnis sei "logisch und überprüfbar, während sich die Wirtin in Widersprüche verzettelt und in ein Lügengebäude verstrickt hat, aus dem sie nicht mehr herauskam". Das Gericht betonte in seinem Urteil: "Wir haben nicht den allergeringsten Zweifel, dass die beiden Angeklagten gemeinsam das Gebäude in die Luft gesprengt haben. Tatmotiv ist Versicherungsbetrug."

Das Gericht blieb damit knapp unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die für die Wirtin sieben Jahre und für den Hilfskoch drei Jahre Haft gefordert hatte.

Der Wirtin war vorgeworfen worden, ihren Hilfskoch dazu überredet zu haben, in der Küche des Lokals die Gasleitungen zu manipulieren, um nach der absichtlich herbeigeführten Explosion die Versicherungssumme zu kassieren. In der Nacht vom 3. auf den 4. Januar flog das "Klösterle" in die Luft. 

Inklusive der beschädigten Nebengebäude entstand ein Sachschaden von rund einer Million Euro. Verletzt wurde niemand. Der Hilfskoch hatte im Laufe des Prozesses die Vorwürfe gestanden. Zudem half er den Ermittlern, seine Ex-Chefin in eine Abhörfalle zu locken.

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