Kommentar: Ja zur Maskenpflicht - aber mit Augenmaß und Fakten

4.3.2021, 21:21 Uhr

Dass das Urteil nicht gleich generelle Wirkung entfaltet, werden alle bedauern, denen die Regelungen schon immer maßlos überzogen schienen – besonders seit der Schließung der allermeisten Geschäfte. Denn seither waren die Straßen in der Innenstadt vielleicht nicht wirklich leergefegt - aber von regem Publikumsverkehr konnte keine Rede mehr sein.

Und alle anderen, die am liebsten noch schärfere Vorgaben machen würden? Sie müssen sich über die handfeste Kritik des Gerichts an der Nürnberger Allgemeinverfügung jetzt auch nicht künstlich aufregen. Denn es droht ja keineswegs eine Blanko-Freigabe und ein Laissez-faire als sei die Pandemie vorbei.

Festzuhalten ist: Die Ansbacher Richter haben weder Sinn und Nutzen von Mund-Nasen-Bedeckungen (zur Eindämmung der Pandemie) an sich bezweifelt, noch stellen sie das Recht des Staates infrage, seinen Bürgern solche Verhaltensbestimmungen aufzubürden. Wie gut die Stadt nun die ihr vom Gericht auferlegten Hausaufgaben bewältigt, bleibt erst einmal abzuwarten.

Keine leichte Aufgabe, gewiss, wie ein Blick auf den Hauptmarkt zeigt: Da gibt es wahrlich Platz genug - außer direkt an den Verkaufsständen. Aber wie lassen sich dann die Grenzen definieren? Ist es nicht für alle klarer, wenn doch der ganze Platz einbezogen wird? Freilich: An Sonntagen ist das Maskengebot hier geradezu lächerlich - bis vielleicht eines Tages wieder Touristen die Stadt bevölkern. Und am Obst- oder Kornmarkt und vielen weiteren Stellen können sich die Passanten gut aus dem Weg gehen. Auch da ist allerdings zuzugeben: Das kann sich ändern, wenn eines Tages doch die Geschäfte wieder öffnen dürfen.

Gewinn für das Gemeinwesen

Ein Gewinn ist die Ansbacher Eilentscheidung jetzt aber allemal. Nicht nur für den Kläger, sondern für unser Gemeinwesen. Denn das Verfahren und das Urteil belegen, wie wichtig es ist, dass staatliches und kommunales Handeln von Richtern überprüft werden kann, vor allem auf Verhältnismäßigkeit – auch und gerade in Krisenzeiten.

Nun dürfte es jedenfalls nicht mehr genügen, einfach nur einen Straßenkatalog abzutippen, um eine Maskenpflicht-Zone zu definieren. Vielleicht hilft die einfache Faustformel: Masken sind da sinnvoll, aber eben auch nur da notwendig, wo Abstände nachvollziehbar nicht einzuhalten sind und es wirklich eng zugeht. Dass sich Wege von Passanten kreuzen, kann dabei nicht ernsthaft als Kontakt betrachtet werden.

Gerade im Freien, das haben Studien gezeigt, droht eine Ansteckung nur und vor allem, wenn Menschen ziemlich nahe beieinander stehen und sich unterhalten - und das ohne Schutzmasken. Distanz bleibt also geboten, sei es bei privaten Begegnungen und unbedingt auch bei Kundgebungen.

Kommentar: Ja zur Maskenpflicht - aber mit Augenmaß und Fakten

© Sebastian Willnow, dpa

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