Kommentar zu drohender Abschiebung: Sara A. hat ihre Chance verwirkt

29.1.2021, 10:51 Uhr

Einer jungen Frau droht die Abschiebung. Und das, obwohl sie doch in Deutschland geboren ist und in dem Land, aus dem ihre Eltern stammen und in dem sie künftig bleiben soll, überhaupt nicht sozialisiert ist. Ja, das ist tragisch. Eine "nicht hinnehmbare Sauerei" wie es der "Bayerische Flüchtlingsrat" nennt, ist es aber nicht. Die 22 Jahre alte Sara A. hat mit ihrem Verhalten schließlich selbst dafür gesorgt, dass sie bald nicht mehr in Nürnberg, sondern in Äthiopien leben wird.


22-Jährige ist in Nürnberg geboren - jetzt droht ihr die Abschiebung


Denn eigentlich hatte die junge Frau ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland längst in der Tasche. Und eigentlich hätte sie diese auch ohne Probleme behalten und weiter in Franken leben können. Dann aber hat sie sie verwirkt. Und das nicht, weil sie einmal ein klein wenig mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, sondern weil sie immer wieder Straftaten begangen hat.

Dicke Strafakte der 22-Jährigen

Die Behörden hatten die junge Frau da schon lange auf dem Schirm. Es gab Verfahren, Jugendstrafen – und auch immer wieder den Hinweis darauf, dass Deutschland nicht ewig zuschauen wird, wenn Ausländer hier kriminell werden. Sara A. aber änderte sich nicht. Immer wieder kassierte sie Verurteilungen. Immer wieder kamen neue Eintragungen in die Strafakte hinzu – und das, obwohl sie genau wusste, dass ihr damit irgendwann die Abschiebung drohen würde.


Kommentar: Abschiebung der 22-Jährigen ist nicht richtig


Jetzt ist es soweit, die Behörden schauen nicht mehr zu, das Verwaltungsgericht hat die Entscheidung bestätigt. Der "Flüchtlingsrat" kann in dem Fall noch so sehr von einer "Sauerei" sprechen und eine kostspielige Therapie für die drogenabhängige junge Frau fordern – gerade im Fall von Sara A. muss man aber auch die Frage stellen dürfen, was sich ein Staat denn alles gefallen lassen muss, bevor er Straftäter abschiebt.

Verwandte Themen