Lebenslange Haft für Raubmord an Anneliese Morchutt

3.5.2016, 15:43 Uhr
Der Angeklagte vor dem Nürnberger Schwurgericht. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

© Michael Matejka Der Angeklagte vor dem Nürnberger Schwurgericht. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der 38-Jährige zusammen mit einem 29-jährigen Mann, nach dem noch gefahndet wird, im Juni 2013 bei einer 85-jährigen eingebrochen ist. Die Täter hätten die Frau gefesselt und geknebelt sowie der am Boden liegenden Seniorin dann noch zwei Decken und einen Teppich über den Kopf gelegt. Die 85-Jährige erstickte qualvoll. Sie sei lebendig begraben worden, sagte die Staatsanwältin. Danach raubten die Männer Schmuck und eine teure Uhr.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Anklage. Der Verteidiger hatte dagegen um eine milde Strafe gebeten. Er sagte, es sei nicht geklärt, welcher der beiden Einbrecher die Frau getötet habe. Sein Mandant sei zwar unstrittig ein Einbrecher, aber kein Mörder. Der Angeklagte äußerte sich anschließend erstmals zu den Vorwürfen: In Bezug auf den Mordvorwurf beteuerte auch er seine Unschuld.

Die Staatsanwältin hatte lebenslang beantragt und wollte die besondere Schwere der Schuld festgestellt wissen. Als Beweis listete sie DNA-Spuren vor Ort auf. Die Anklägerin sagte, der 38-Jährige sei vor knapp drei Jahren bei der 85-Jährigen eingebrochen. Er habe in der Wohnung von Morchutt Schmuck und eine Rolex-Uhr gestohlen.

Um diese Tat zu verdecken, musste die einzige Zeugin sterben. Zur Habgier kommt damit ein zweites Mordmerkmal. Dem Angeklagten bescheinigte die Staatsanwältin Kälte und Gefühllosigkeit.

Die besondere Schwere der Schuld ist das schärfste Schwert des Strafrechts: In der Nacht zum 26.  Juni 2013 hat der 38-jährige Georgier mit einem – flüchtigen – Komplizen die Seniorin in ihrer Wohnung im Stadtteil Steinbühl überfallen und erstickt. Weil die  besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, kann er nicht mit einer vorzeitigen Entlassung nach frühestens 15 Jahren rechnen – im Durchschnitt erhöht sich die Haftdauer auf 24 Jahre.