Lebenslange Haft für "Reichsbürger" nach Todesschüssen

23.10.2017, 12:09 Uhr
Im Herbst 2016 erschoss Wolfgang P. (50) während einer Razzia in seinem Wohnhaus in Georgensgmünd einen Polizisten.

© Roland Fengler Im Herbst 2016 erschoss Wolfgang P. (50) während einer Razzia in seinem Wohnhaus in Georgensgmünd einen Polizisten.

Seit Ende August wurde verhandelt, an keinem der Prozesstage erhob sich Wolfgang P. , Respekt vor dem Gericht der Bundesrepublik Deutschland wollte er, der Mann, der als Reichsbürger bekannt wurde, nicht zeigen. Anfangs wollte diese Geste nicht so recht zur Taktik seiner Verteidiger Susanne Koller und Michael Haizmann passen: Sie betonten zu Prozessbeginn, P. sei gar kein sogenannter Reichsbürger, später bemühten sie sich, nur über die juristischen Tatbestände (Mord, Totschlag oder fahrlässige Tötung) zu sprechen, um schließlich, am Ende der Beweisaufnahme, in ihren Plädoyers festzustellen, dass auch ein Reichsbürger das Recht habe, dass sich der Rechsstaat in seiner vollen Pracht über ihm entfalte, man an das Gericht appelliere, hier kein Exempel von besonderer Härte zu vollziehen.

Das Gericht hat das Gegenteil getan: Über Wochen hinweg wurde sehr aufwendig verhandelt, mit Hilfe von Zeugen und Sachverständigen akribisch rekonstruiert, was am frühen Morgen des 19. Oktober 2016 in Georgensgmünd (Landkreis Roth) geschah. Das Gericht ging den allermeisten Beweisanträgen der Verteidigung nach, die Kammer tagte auch vor Ort, um zu verstehen, was geschah, als P.s 30 Kurz- und Langwaffen beschlagnahmt werden sollten und das SEK anrückte. In der Schwurgerichtskammer wurden die Beamten gehört, die Nachbarn des Wolfgang P. saßen im Zeugenstand und frühere Schüler der Kurse, die Kampfsportkünstler Wolfgang P. gab, versicherten, dass P. eigentlich ja ein friedliebender Mensch sei, einer der sogar gewaltfreie Kommunikation unterrichte.

Wolfgang P., der auf seinen Briefkasten "Regierungsbezirk Wolfgang" schrieb und weiter ein Schild "Mein Wort ist hier Gesetz" darauf anbrachte, habe sich nicht aus Angst vor einem Überfall gewehrt, wie die Verteidigung behauptete.

Der Staatsanwalt ging dagegen von einem heimtückisch begangenen Mord aus. Dies sei kein Polizeieinsatz gegen einen harmlosen Querulanten gewesen, der, weil er so dilettantisch geplant war, tragisch schief ging - dies war keine fahrlässige Tötung, so heißt es auch in der Urteilsbegründung , das war Mord.