Maskenverweigerer im ÖPNV: Bußgelder in Nürnberg oft nur in der Theorie

6.8.2020, 05:51 Uhr
Mehrere Bundesländer möchten Bürger, die in den öffentlichen Verkehrsmitteln keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, zur Kasse bitten. 

© VAG/Claus Felix Mehrere Bundesländer möchten Bürger, die in den öffentlichen Verkehrsmitteln keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, zur Kasse bitten. 

Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, sie alle wollen im Kampf gegen Maskenverweigerer im ÖPNV nun konsequenter durchgreifen. 150 Euro sollen fällig werden, wenn jemand sich weigert, Mund und Nase in Bussen und Bahnen zu bedecken – und zwar schon beim erstmaligen Verstoß. Die Zeit der Verwarnung scheint dort also vorbei – in Bayern hingegen gab es sie nie. „Masken-Muffel“ müssen im Freistaat – anders als bislang etwa in Nordrhein-Westfalen – schon immer auch bei erstmaligen Verstößen mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen.


Nordrhein-Westfalen plant nun 150 Euro Bußgeld für "Masken-Muffel"


„Wenn eine Minderheit meint, sich nicht an die Maskenpflicht halten zu müssen, ist das nicht akzeptabel. Wer andere gefährdet, muss zu Recht mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen“, sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Denn: „Die Einhaltung der Maskenpflicht ist entscheidend bei der Bekämpfung der Pandemie.“

90 Prozent halten sich an die Regeln

So weit die Theorie. VAG und VGN betonen zwar: „Über 90 Prozent unserer Fahrgäste benutzen den Mundschutz oder benutzen ihn spätestens, wenn sie angesprochen werden“, so Elisabeth Seitzinger, Pressesprecherin der VAG. Im Berufsverkehr laufe es am besten; 97 bis 98 Prozent der Fahrgäste hier, vor allem morgens, hielten sich vorbildlich an die Maskenpflicht. „Verstöße stellen wir jedoch häufiger im Freizeitverkehr oder an den Wochenenden, vor allem abends, fest“, so Seitzinger – und spätestens dann haben die Verkehrsbetriebe selbst nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten.


Ob sich alle an die Maskenpflicht halten, wird zwar durch Fahrkartenkontrolleure und Servicedienstmitarbeiter der VAG überprüft, die in den Fahrzeugen und an den Bahnhöfen unterwegs sind und Fahrgäste auch konsequent ansprechen. „Das Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro können aber nur Mitarbeiter der Ordnungsämter oder der Polizei einfordern. Wir nicht“, so Seitzinger. Wenn Fahrgäste ohne oder mit falsch getragener Maske unterwegs sind, haben die Mitarbeiter der VAG zunächst lediglich die Möglichkeit, diese anzusprechen und notfalls des Fahrzeugs oder des Bahnhofs zu verweisen.

Auch Fahrer sprechen Masken-Muffel an

Anders ist es etwa in Berlin. Hier wurde vor wenigen Wochen eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro eingeführt, die von den Verkehrsbetrieben erhoben werden kann. „So etwas müsste in unseren Beförderungsbedingungen verankert werden“, so Seitzinger. Zunächst müsste sich der Verkehrsverbund selbst dazu entscheiden, eine entsprechende Passage aufzunehmen. „Das bräuchte aber einen gewissen Vorlauf“, weiß Manfred Rupp, Sprecher des VGN. Zusätzlich müsste die zuständige Genehmigungsbehörde, also die Regierung von Mittelfranken, zustimmen.
Die Maskenpflicht besteht in den Fahrzeugen selbst, aber auch an den Haltestellen und in den U-Bahnhöfen. Auch die Fahrer sind angehalten, Fahrgäste anzusprechen. „Allerdings sind deren Möglichkeiten begrenzt. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Fahrgäste sicher und pünktlich ans Ziel zu bringen“, so Seitzinger.


Corona-Verstöße: Verhängt Bayern bald höhere Strafen?


Die Polizei habe man im Zusammenhang mit der Maskenpflicht noch nicht hinzuziehen müssen, auch Handgreiflichkeiten vehementer Maskenverweigerer blieben in Nürnberg bislang aus. „Auch wenn unsere Mitarbeiter schon Fahrgäste aufgefordert haben, unsere Anlagen oder Fahrzeuge zu verlassen, wenn sie keine Masken tragen möchten.“
Man werde in den kommenden Wochen sicherlich immer wieder prüfen, ob weitere Maßnahmen notwendig seien, versichern VAG und VGN. „Das hängt ganz von der weiteren Entwicklung der Pandemie und der Einsicht der Fahrgäste ab. Werden die Fahrgäste nachlässiger, müssten wir über Maßnahmen nachdenken“, betont Seitzinger. Helfen soll auch der Austausch mit anderen Verkehrsunternehmen in Deutschland, um von deren Erfahrungen zu profitieren.

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