Massive Vorwürfe gegen Tierhandlung in Nürnberg

9.12.2014, 12:31 Uhr

Verletzte Tiere, verdreckte Käfige, mangelnde tierärztliche Betreuung: Das ist nur ein Teil der Vorwürfe, die das „Tierschutzbüro“ in einer am Montag verbreiteten Mitteilung erhebt. Futtertiere - lebende Mäuse und Ratten - sollen „in sehr beengten Verhältnissen“ gehalten worden sein, so die Berliner Tierschützer. Wegen des Platzmangels seien „immer wieder Tiere unter den Wasserbehältern platt gedrückt“ worden. Mehrfach seien Kadaver verendeter Tiere gefunden worden. „Viele Tiere“ seien „unterernährt und krank“ gewesen.

Gravierende Verstöße

Ein ehemaliger Mitarbeiter wandte sich am 10. September über ein Online-Formular an das Tierschutzbüro. Am 15. Oktober wurde den Angaben zufolge das Veterinäramt in Nürnberg informiert, das beim Ordnungsamt angesiedelt ist. Zwischen dem 5. und dem 11. November führte das Veterinäramt insgesamt drei Kontrollen bei der Tierhandlung durch, teilte der stellvertretende Ordnungsamts-Chef Robert Pollack am Montag auf Anfrage mit.

Das Ergebnis: zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz - von fehlenden Thermometern bzw. Hygrometern über teils unzureichende Dokumentation bis hin zu verdreckten Boxen und teils verletzten Tieren. Dies sei „in der Summe schon gravierend“ gewesen, so Pollack.

Bereits beim ersten Besuch trafen die Veterinäramts-Mitarbeiter mündliche Anordnungen, so Pollack. Weitere Maßnahmen wurden schriftlich mit Fristsetzung angeordnet. Die Fristen laufen Mitte Dezember aus, dann will die Behörde den Händler ein weiteres Mal unter die Lupe nehmen. Insgesamt wurden 13 Maßnahmen angeordnet. Dabei hätten die Behörden-Mitarbeiter „schon den Eindruck“ gewonnen, dass die Tierhandlung kooperationsbereit sei.

Tierhändler fiel schon früher auf

Gleichwohl denkt das Ordnungsamt über weitere Sanktionen nach. Offenbar soll gegen die Geschäftsführung der Tierhandlung ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Beobachter gehen davon aus, dass im konkreten Fall ein höherer vierstelliger Betrag festgesetzt werden könnte. Denn die Tierhandlung war dem Veterinäramt bereits in der Vergangenheit einmal durch Mängel aufgefallen. Nähere Angaben dazu konnte Robert Pollack noch nicht machen.

Grundsätzlich werden einschlägige Betriebe vom Veterinäramt „je nach Risikoeinschätzung“ alle ein bis zwei Jahre besucht, so der stellvertretende Behördenleiter. Der letzte Routinebesuch bei der bewussten Tierhandlung erfolgte im Oktober diesen Jahres. Ob damals Mängel festgestellt wurden, konnte Pollack nicht sagen, da die Sachbearbeiterin nicht angetroffen wurde.

Von der Tierhandlung war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Mehrere Versuche einer telefonischen Kontaktaufnahme schlugen fehl, da offenbar die Telefonanlage abgeschaltet war. Auf eine Anfrage per Mail reagierte die Geschäftsführerin, die Vollkauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, nicht.

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