Neuselsbrunn-Hochhäuser

Meistersingerhalle als Gerichtssaal

15.9.2021, 14:30 Uhr
Meistersingerhalle als Gerichtssaal

© Julia Vogl, NNZ

Verhandelt wird aus Platzgründen in der Meistersingerhalle - denn "die Justiz will allen interessierten Zuhörerinnen und Zuhörern die Teilnahme an dem Verfahren ermöglichen", so Justizsprecher Friedrich Weitner. Unter Einhaltung der Corona-Abstände werde der Saal Platz für 200 Zuschauer bieten.

Forderung: 15,7 Millionen Euro Schadenersatz

Es geht um Schadenersatz in Millionenhöhe: Ende 2018 wurden die Fassaden der fünf Hochhäuser abgerissen, rund 600 Bewohner der Hochhäuser froren in einem Winter ohne Dämmung, in einigen Wohnungen breitete sich Schimmel aus. Der Streit um den Fassadenabriss beschäftigt die Gerichte zu unterschiedlichen Fragen, der Schadenersatzprozess ist der zentrale Aspekt. Insgesamt 15,7 Millionen Euro Schadenersatz (die Kosten für Abriss und Sanierung) fordern die Wohnungseigentümer von der damaligen Hausverwaltung Vonovia Immobilien Treuhand GmbH.

Die zentralen Fragen: War die Dämmung der Hochhäuser wirklich brandgefährlich? War gar der Abriss der alten Fassade samt Dämmung unnötig? Die Stadt Nürnberg drängte, verschickte aber keinen Bescheid zum Abriss der Fassade. Handelte die Vonovia vorschnell? Tatsächlich ließ die Hausverwaltung über ein Institut prüfen, wie es um den Feuerwiderstand der Baumaterialien in der Außenfassade der Hochhäuser in Neuselsbrunn bestellt ist. Feuerwiderstandsklassen geben an, wie viele Minuten ein Bauteil – etwa eine Wand aus Ziegelsteinen oder auch eine Verblendung aus Aluminium – einem Feuer standhält.

Gutachter sind gefragt

Als dieses Gutachten vorlag, vergab die Vonovia die Abrissaufträge. Doch im Februar 2019 stellte das Amtsgericht fest: die Vonovia war nicht wirksam als Hausverwalterin bestellt. Die Hochhausgemeinschaft besteht aus zwölf Untergemeinschaften, die Vonovia hatte sich von jeder Gemeinschaft einzeln wählen lassen, doch das Unternehmen hätte von der Eigentümergemeinschaft in der Gesamtheit bestellt werden müssen. Dazu kommt: Einige Eigentümer misstrauten von Anfang an der Vonovia und der Stadt Nürnberg. Sie bezweifeln, ob die Fassade wirklich abgerissen werden musste.

All diese Fragen beschäftigen nun auch die Justiz. Fraglich ist unter anderem, ob die Vonovia das Prüfergebnis zum Feuerwiderstand zu unkritisch übernahm, eventuell die Eigentümer hätte einschalten müssen. Die Wohnungseigentümer holten auch ein Gutachten beim TÜV Süd ein: Es bestätigt, dass der Abriss nicht notwendig war. Im folgenden Rechtsstreit sind weitere unabhängige Gutachten, dann beauftragt vom Amtsgericht, denkbar.

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