Messerstecher von Johannis ist voll schuldfähig

10.10.2019, 15:31 Uhr
Zwei Tage lang stand nicht nur die Nordstadt unter Spannung, der Messerstecher von St. Johannis versetzte die ganze Stadt in Angst und Schrecken. Am Abend des 13. Dezembers 2018 wurden innerhalb weniger Stunden drei Frauen brutal niedergestochen. Der Täter steht nun vor Gericht.

© NEWS5 / DESK, NEWS5 Zwei Tage lang stand nicht nur die Nordstadt unter Spannung, der Messerstecher von St. Johannis versetzte die ganze Stadt in Angst und Schrecken. Am Abend des 13. Dezembers 2018 wurden innerhalb weniger Stunden drei Frauen brutal niedergestochen. Der Täter steht nun vor Gericht.

Folgen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen in ihrem Urteil dem Anklagevorwurf, hat Daniel G. eine lange Strafe zu erwarten. Denn grundsätzlich sieht das Gesetz für einen Mordversuch dieselbe Strafe vor wie für einen vollendeten Mord, also lebenslang.

Hinzu kommt: Psychiater Wörthmüller stellt keine günstige Kriminalprognose. Allein eine Freiheitsstrafe im Gefängnis genügt nicht, um aus Daniel G. einen Menschen zu machen, der anderen nicht mehr gefährlich werde. Der Prozess wird nächste Woche mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenkläger und der Verteidigung fortgesetzt.

Gut möglich, dass am Ende die Richter Sicherungsverwahrung verhängen werden, das härteste Mittel des Strafrechts. Dann kommt Daniel G., auch wenn er seine Strafe abgesessen hat, erst wieder in Freiheit, wenn er nicht mehr als gefährlich gilt. Anders als eine Haftstrafe, steht sie in keinem direkten Zusammenhang mit der Schuld des Täters. Sie dient dazu, die Gesellschaft vor gemeingefährlichen Tätern wie ihm zu schützen. Er bekommt im Freiheitsentzug die Möglichkeit zur Therapie, im Idealfall damit die Chance zur positiven Kriminalprognose und zur Entlassung.

Psychiater treten in unzähligen Strafverfahren als Sachverständige auf: Denn waren mutmaßliche Straftäter zum Zeitpunkt ihrer Taten in ihrer Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich gemindert, etwa weil sie unter einer Persönlichkeitsstörung litten, ist nach Paragraf 21 des Strafgesetzbuches eine mildere Strafe drin.

Wer schuldunfähig ist und kriminell wird, kann nach Paragraf 20 gar nicht bestraft werden. Ob eine geistige Erkrankung vorliegt, beurteilen nicht Juristen, sondern Mediziner: Die Gerichte beauftragen Fachleute als Wissenshelfer zur Frage, ob Menschen wahnhaft gehandelt haben und als gemeingefährlich gelten. Im Fall von Daniel G. kommt beides nicht in Betracht.


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