Neue Corona-Maßnahmen für Nürnberg: Das ist jetzt erlaubt - das nicht

1.12.2020, 12:56 Uhr
Nur noch aus triftigen Gründen darf nach den neuen Regeln das Haus verlassen werden. Dazu gehören unter anderem Einkäufe, Amtsbesuche, Schulbesuche, Spaziergänge und der Weg zur Arbeit.
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Ausgangsbeschränkungen

Nur noch aus triftigen Gründen darf nach den neuen Regeln das Haus verlassen werden. Dazu gehören unter anderem Einkäufe, Amtsbesuche, Schulbesuche, Spaziergänge und der Weg zur Arbeit. © Michael Matejka

Ab der fünften Klasse werden die Klassen geteilt und abwechselnd in Distanz und Präsenz unterrichtet. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Förderschulen, Grundschulen und Abschlussklassen von weitergehenden Schulen.
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Wechselunterricht ab der fünften Klasse

Ab der fünften Klasse werden die Klassen geteilt und abwechselnd in Distanz und Präsenz unterrichtet. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Förderschulen, Grundschulen und Abschlussklassen von weitergehenden Schulen. © Daniel Bockwoldt

Der Konsum und Verkauf von Alkohol auf öffentlichen Plätzen in der Innenstadt (wo die Maskenpflicht gilt) ist von nun an verboten. Auch in und um das Frankencenter, Mercado und das Röthenbach-Center gelten Alkoholverbot und Maskenpflicht.
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Alkoholverbot in der Innenstadt

Der Konsum und Verkauf von Alkohol auf öffentlichen Plätzen in der Innenstadt (wo die Maskenpflicht gilt) ist von nun an verboten. Auch in und um das Frankencenter, Mercado und das Röthenbach-Center gelten Alkoholverbot und Maskenpflicht. © Sven Braun

Die Beschränkungen bei Gottesdiensten bleiben erhalten: Die Hygieneregeln müssen weiterhin befolgt werden, ein Mundschutz ist nun auch am Platz Pflicht. Singen bleibt verboten.
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Gottesdienste

Die Beschränkungen bei Gottesdiensten bleiben erhalten: Die Hygieneregeln müssen weiterhin befolgt werden, ein Mundschutz ist nun auch am Platz Pflicht. Singen bleibt verboten. © Roland Fengler

In Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen müssen Besucher durchgängig FFP2-Masken tragen, um Ansteckungen zu verhindern. Jeder Bewohner darf von täglich höchstens einer Person besucht werden. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis auf Grundlage eines POC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests auf Sars-CoV-2. Dieser darf höchstens 48 Stunden beziehungsweise drei Tage zurückliegen.
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Besuche in Pflegeheimen

In Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen müssen Besucher durchgängig FFP2-Masken tragen, um Ansteckungen zu verhindern. Jeder Bewohner darf von täglich höchstens einer Person besucht werden. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis auf Grundlage eines POC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests auf Sars-CoV-2. Dieser darf höchstens 48 Stunden beziehungsweise drei Tage zurückliegen. © Sven Hoppe

Auch Friseure und andere Dienstleistungsbetriebe bleiben weiterhin geöffnet. Somit gilt ein Friseurbesuch auch als triftiger Grund, um das Haus zu verlassen.
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Friseure und Dienstleister

Auch Friseure und andere Dienstleistungsbetriebe bleiben weiterhin geöffnet. Somit gilt ein Friseurbesuch auch als triftiger Grund, um das Haus zu verlassen. © Manu Fernandez

Weihnachtsgeschenke können weiterhin unbesorgt gekauft werden: An den Öffnungen der Geschäfte in der Innenstadt ändert sich mit den neuen Bestimmungen nichts.
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Weihnachtsgeschenke shoppen

Weihnachtsgeschenke können weiterhin unbesorgt gekauft werden: An den Öffnungen der Geschäfte in der Innenstadt ändert sich mit den neuen Bestimmungen nichts. © Hauke-Christian Dittrich

Mannschaftssport wird es auch in den nächsten Wochen nicht geben. Das Betreten von Bolzplätzen, Skateanlagen und ähnlichem ist verboten, nur Spielplätze bleiben geöffnet. Sport im Freien wie Joggen ist weiterhin möglich, allerdings nur zusammen mit höchstens einer anderen Person aus einem weiteren Hausstand.
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Bolzplatz, Spielplätze und Sport an der frischen Luft

Mannschaftssport wird es auch in den nächsten Wochen nicht geben. Das Betreten von Bolzplätzen, Skateanlagen und ähnlichem ist verboten, nur Spielplätze bleiben geöffnet. Sport im Freien wie Joggen ist weiterhin möglich, allerdings nur zusammen mit höchstens einer anderen Person aus einem weiteren Hausstand. © Andreas Beil, NN

Hier verhält es sich ähnlich wie beim Sport. Aus zwei Haushälten dürfen sich Personen treffen. Spaziergänge und frische Luft seien aber natürlich gestattet und wichtig, so OB Marcus König - auch eine Pause auf der Parkbank darf eingelegt werden.
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Spaziergänge

Hier verhält es sich ähnlich wie beim Sport. Aus zwei Haushälten dürfen sich Personen treffen. Spaziergänge und frische Luft seien aber natürlich gestattet und wichtig, so OB Marcus König - auch eine Pause auf der Parkbank darf eingelegt werden. © Sebastian Gollnow, dpa

Die Versammlungsfreiheit gilt weiterhin, Veranstaltungen werden aber auf 60 Minuten beschränkt. Außerdem sind Umzüge untersagt, die Demonstrationen müssen an einem festen Ort abgehalten werden. Auf korrekten Mund-Nasen-Schutz ist zu achten, ein Absetzen ist nicht erlaubt.
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Demonstrationen

Die Versammlungsfreiheit gilt weiterhin, Veranstaltungen werden aber auf 60 Minuten beschränkt. Außerdem sind Umzüge untersagt, die Demonstrationen müssen an einem festen Ort abgehalten werden. Auf korrekten Mund-Nasen-Schutz ist zu achten, ein Absetzen ist nicht erlaubt. © Christian Mang, via www.imago-images.de, imago images/Christian Mang

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