Nürnberg: AfD-Stadträte haben Anspruch auf Sitz in Ausschüssen

27.10.2020, 19:01 Uhr
Der Stadtrat muss die Fachausschüsse von jeweils 14 auf 15 Mandatsträger vergrößern.

© Stefan Hippel Der Stadtrat muss die Fachausschüsse von jeweils 14 auf 15 Mandatsträger vergrößern.

Diese Auffassung des Verwaltungsgerichts Ansbach hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Die Richter in München wiesen eine Beschwerde der Stadt Nürnberg gegen den Spruch der Vorinstanz zurück. Die AfD-Stadträte hatten – wie ausführlich berichtet – die Beschlüsse zur Größe der Ausschüsse und der sich daraus ergebenden Sitzverteilung mit Erfolg angefochten. Deshalb musste der Stadtrat vor einer Woche die Fachausschüsse von jeweils 14 auf 15 Mandatsträger vergrößern.

Allerdings bezögen sich, so Tobias Schmidt, der Leiter des Nürnberger Bürgermeisteramts, die bisherigen Entscheidungen nur auf das Eilverfahren. "Das Hauptsacheverfahren steht noch an. Wir erwarten, dass das Verwaltungsgericht nun zu einer mündlichen Verhandlung einlädt." Die Klärung der Grundsatzfrage könne auch für andere Kommunen von Bedeutung sein, erläutert Schmidt. Deshalb sei der Rechtsstreit für die Stadt nicht ad acta gelegt.

Keine Kommentare